Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/41: Anhörung zur Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen · 7 Seiten
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Der Verband Entr. rom. äussert sich skeptisch zur Spezialempfehlung IX. Es sieht aus, dass dieser davon ausgegangen ist, die Schweiz wolle ein Deklarationssystem einführen.
Anhand der einzelnen Stellungnahmen wird deutlich, dass innerhalb des Forums SRO-GwG keine Einigkeit herrscht. Währenddem das Forum für das geplante System ist, sind seine Mitglieder VSV und ARIF klar dagegen. Ihre Hauptargumente gegen ein Kontrollsystem sind dessen Ineffizienz, die Schwierigkeiten es in die Praxis umzusetzen, die daraus entstehenden Wettbewerbsnachteile für die Schweiz oder dass das Image der Schweiz bei der ausländischen Kundschaft deswegen leiden würde. Der VSV ist zudem der Ansicht, die vorgesehene gesetzliche Grundlage reiche nicht aus, um der Zollverwaltung die Wahrnehmung sicherheitspolitischer und polizeilicher Aufgaben zuzuweisen, umso mehr, als die geplanten Massnahmen Verfassungsrechte tangieren. Es bestehe auch keine andere ausreichende Gesetzesgrundlage.
Nach Meinung der KKJPD schliesslich ist das Deklarationssystem ab einem bestimmten Schwellenwert wie im europäischen Recht vorzuziehen.
Verschiedene Anhörungsteilnehmer möchten einzelne Begriffe genauer definieren, zum Beispiel „Bargeld“ oder „Verdacht“. Auch die bei einer Befragung der Reisenden verlangten Angaben sowie die Rechtsmittel gegen eine mögliche Beschlagnahme sollten präzisiert werden. Weiter dürfe es keine Umkehr der Beweislast geben, und die Vollzugsbestimmungen zu Artikel 95 Absatz 1bisZG müssen Privatsphäre, Unschuldsvermutung und Datenschutz einhalten. GaraNto fordert eine Erhöhung der Personalressourcen der Zollverwaltung, und die SRO SAV/SNV eine spezielle Ausbildung für das Zollpersonal im Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
4. Meldungen nach Artikel 305ter StGB ausschliesslich an die Meldestelle
Praktisch alle Anhörungsteilnehmer befürworten den Vorschlag, Artikel 305terAbsatz 2 StGB dahingehend zu ändern, dass auch Meldungen gestützt auf das Melderecht künftig ausschliesslich an die Meldestelle zu erstatten sind (KKJPD, economiesuisse, SBVg, SCV, SVV, Forum SRO-GwG, SRO SAV/SNV, ARIF, Entr. rom., VSPB, Verband SKB).
Einzig der VSV ist klar gegen diesen Vorschlag. Nach Meinung des VSV besteht kein Grund ein System zu ändern, das sich bewährt hat. Der Vorschlag führe zu keiner Verbesserung, ausser vielleicht in Bezug auf die Statistiken.
Die Staatsanw. ZH ist eher gegen den Vorschlag. Sie befürwortet zwar, dass die Voranalyse eine Aufgabe der Meldestelle und damit eine Dienstleistung für die Finanzintermediäre sein soll, betont aber, für die Finanzintermediäre sei der Kontakt mit der Strafverfolgungsbehörde sehr wichtig, da diese zuständig sei für Schutzmassnahmen wie beispielsweise die Anordnung einer Vermögenssperre. Zudem entlaste die Voranalyse der Meldestelle die Strafverfolgungsbehörden nicht wirklich. Die Staatsanw. ZH bezweifelt, dass die Meldestelle immer in der Lage ist eine rechtliche Analyse des Sachverhalts vorzunehmen. Darauf seien die Finanzintermediäre aber angewiesen, wenn der Fall nicht klar ist. Schliesslich sei der Kontakt mit der Meldestelle auch zu einseitig, denn die Finanzintermediäre haben nicht das Recht über die Ergebnisse informiert zu werden, zu denen die Meldestelle aufgrund einer Meldung gelangt ist.