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Vernehmlassung 2006/41: Anhörung zur Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen · 7 Seiten

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Bern, 18. Januar 2007

Anhörung

über Ergänzungsvorschläge zum Vorentwurf vom 12.01.2005 betreffend Umsetzung der revidierten Empfehlungen der „Groupe d’action financière“ (GAFI)

In Anwendung von Artikel 2 der Vernehmlassungsverordnung (SR 172.061.1)

1. Gegenstand der Anhörung

Mit Entscheidung vom 29 September 2006 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) ihm bis Mitte 2007 eine Botschaft zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der „Groupe d’action financière" (GAFI) zu unterbreiten. Die Botschaft wird einerseits acht Massnahmen aus dem Vorentwurf für eine Vorlage umfassen, zu welchem bereits 2005 eine Vernehmlassung durchgeführt und die Ergebnisse in einem Bericht des Bundesrates veröffentlicht wurden1. Diese Massnahmen sind folgende:

- Neue Vortaten zur Geldwäscherei (Warenfälschung und Produktepiraterie (Art. 67 Ziff. 2

URG; 155 Ziff. 2 StGB), schwere Schmuggeldelikte (Art. 14 VStrR), Insiderdelikte und Kursmanipulation (Art. 161 und 161bis StGB);

- GwG Ausdehnung auf die Terrorismusfinanzierung;

- Bagatellklausel (De-minimis Regel, Art. 7a GwG);

- Meldepflicht bei Nichtzustandekommen einer Geschäftsbeziehung (attempted

transactions, Art. 9b GwG);

- Ausdehnung des Informationsverbots zwischen Finanzintermediären (Art. 10 Abs. 1 und

3, 10a GwG);

- Straf - und Haftungsausschluss (Art. 11 GwG);

- Informationsaustausch (Art. 29a GwG, vgl. auch Art. 38 FiNMAG);

- Besserer Schutz des meldenden Finanzintermediärs (Art. 11 GwG)

Anderseits wurde im Oktober 2005 die Konformität des schweizerischen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung mit den revidierten Empfehlungen des GAFI im Rahmen eines Länderexamens beurteilt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Schweiz grundsätzlich über ein wirksames und effizientes System verfügt, das in wesentlichen Bereichen vollständig oder weitgehend die internationalen Standards erfüllt. Der Bericht ortet aber auch Lücken im schweizerischen Abwehrsystem. Deshalb beschloss der Bundesrat am 29. September 2006, den Vorentwurf mit folgenden Elementen zu ergänzen, die wir Ihnen im Rahmen dieser Anhörung unterbreiten:

1 http://www.efd.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00571/00755/index.html?lang=de. Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zum Erläuternden Begleitbericht zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux (September 2005).