Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/41: Anhörung zur Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen · 7 Seiten
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SVV, Forum SRO-GwG und VSV hingegen sind klar gegen diesen Vorschlag. Laut SVV ist er überflüssig, weil er im Bereich der Lebensversicherungen keinen Sinn macht. Art und Zweck der Geschäftsbeziehung sind bereits an deren allgemeinen Form erkennbar. Das Forum SRO-GwG beanstandet ebenfalls, der Vorschlag berücksichtige die Tatsache nicht, dass Art und Zweck der Beziehung aus der Geschäftsbeziehung an sich hervorgehen können. Zudem ist er seiner Meinung nach mit hohen Kosten verbunden, schwächt den Finanzplatz Schweiz und unterscheidet nicht zwischen dauernden Geschäftsbeziehungen und Kassageschäften. In Bezug auf letztere sei der Vorschlag nicht praktikabel, ebenso wenig wie für Überweisungen oder bestimmte Massengeschäfte wie beispielsweise im Bereich Kreditkarten. Nach Ansicht des VSV schliesslich ist diese Bestimmung überflüssig, Artikel 6 und 7 GwG reichen diesbezüglich aus.