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Vernehmlassung 2006/43: Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagenverordnung, KAV) · 62 Seiten

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6.2 Profil der typischen Anlegerin beziehungsweise des typischen Anlegers, für den die kollektive Kapitalanlage konzipiert ist.

7 Wirtschaftliche Informationen

7.1 Etwaige Kosten oder Gebühren mit Ausnahme der unter Ziffer 1.8 genannten Kosten aufgeschlüsselt nach denjenigen, die von der Anlegerin beziehungsweise dem Anleger zu entrichten sind und denjenigen, die zulasten des Vermögens der kollektiven Kapitalanlage gehen.