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Vernehmlassung 2006/43: Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagenverordnung, KAV) · 62 Seiten
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1.14 Angabe der Form (vertraglicher Anlagefonds oder SICAV) und der Art der kollektiven Kapitalanlage (Effektenfonds, Immobilienfonds, übriger Fonds für traditionelle oder alternative Anlagen);
1.15 gegebenenfalls Hinweise auf die besonderen Risiken und erhöhte Volatilität; 1.16 bei Fonds für alternative Anlagen ein Glossar, das die wichtigsten Fachausdrücke erklärt.
2 Informationen über den Bewilligungsträger (Fondsleitung, SICAV)
2.1 Gründungszeitpunkt, Rechtsform, Sitz und Hauptverwaltung;
2.2 Angaben über weitere von der Fondsleitung verwaltete kollektive Kapitalanlagen und gegebenfalls über die Erbringung weiterer Dienstleistungen;
2.3 Name und Funktion der Mitglieder der Verwaltungs- und Leitungsorgane sowie deren relevante Tätigkeiten ausserhalb des Bewilligungsträgers (Fondsleitung, SICAV);
2.4 Höhe des gezeichneten und des einbezahlten Kapitals;
2.5 Personen, an welche die Anlageentscheide sowie weitere Teilaufgaben delegiert worden sind;
2.6 Angaben über die Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten.
3 Informationen über die Depotbank
3.1 Rechtsform, Sitz und Hauptverwaltung;
3.2 Haupttätigkeit.
4 Informationen über Dritte, deren Vergütungen der kollektiven Kapitalanlage belastet werden
4.1 Name/Firma;
4.2 für die Anlegerinnen und Anleger wesentliche Vertragselemente zwischen dem Bewilligungsträger (Fondsleitung, SICAV) und Dritten, ausgenommen Vergütungsregelungen;
4.3 weitere bedeutende Tätigkeiten der Dritten;
4.4 Fachkenntnisse von Dritten, die mit Verwaltungs- und Entscheidungsaufgaben beauftragt sind.
5 Weitere Informationen
Angaben über Zahlungen an die Anlegerinnen und Anleger, die Rücknahme von Anteilen sowie Informationen und Publikationen über die kollektive Kapitalanlage sowohl in Bezug auf den Sitzstaat als auch auf allfällige Drittstaaten, in denen die Anteile vertrieben werden.
6 Weitere Anlageinformationen
6.1 gegebenenfalls bisherige Ergebnisse der kollektiven Kapitalanlage; diese Angaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein;