Vorlage
Vernehmlassung 2006/43: Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagenverordnung, KAV) · 62 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 56Fedlex · Vorlage
4 Den Handel betreffende Informationen
4.1 Art und Weise des Erwerbs der Anteile;
4.2 Art und Weise der Veräusserung der Anteile;
4.3 bei kollektiven Kapitalanlagen mit unterschiedlichen Teilvermögen gegebenenfalls Angabe der Art und Weise, wie von einem Teilvermögen in ein anderes gewechselt werden kann, und Angabe der damit verbundenen Kosten; 4.4 gegebenenfalls Termin und Art und Weise der Ausschüttung der Erträge;
4.5 Häufigkeit und Ort/Art und Weise der Veröffentlichung beziehungsweise Zurverfügungstellung der Inventarwerte.
5 Weitere Informationen
5.1 Hinweis darauf, wo auf Anfrage der Prospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte kostenlos angefordert werden können;
5.2 zuständige Aufsichtsbehörde;
5.3 Angabe einer Kontaktstelle, bei der gegebenenfalls weitere Auskünfte eingeholt werden können;
5.4 Datum der Veröffentlichung des vereinfachten Prospektes.