Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2006/45: Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen · 43 Seiten
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Zusammenfassung
Die zunehmende Komplexität der vom Staat den Unternehmen auferlegten Pflichten, das Ausmass der administrativen Belastungen und die Klagen betreffend die Überregulierung erfordern Massnahmen seitens der öffentlichen Hand. In diesem Zusammenhang hat sich der Bundesrat am 2. Februar 2005 zum Ziel gesetzt, 20% der bundesrechtlichen Bewilligungspflichten abzuschaffen. Anfang 2006 hat er diesen Beschluss konkretisiert, indem er den Bericht "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags" verabschiedet hat, der genauer untersucht, welche Bewilligungspflichten aufgehoben werden könnten.
Die Aufhebungen und Vereinfachungen von in Gesetzen enthaltenen Bewilligungen werden nun in die Vernehmlassung gegeben. Dabei handelt es sich um die Folgenden:
- Aufhebung der Handelsbewilligung Edelmetalle
- Aufhebung der Bewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze
hinaus
- Aufhebung der kantonalen Bewilligungen für die Entsorgung nicht verschmutzter Abwässer
- Aufhebung der Meldepflicht von Transporteuren von Sonderabfällen sowie von Unternehmungen, die
für Dritte die Entsorgung von Sonderabfällen organisieren
- Vereinfachung des Verfahrens für die Erteilung von Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen
für industrielle Betriebe
- Vereinfachung des Unterstellungsverfahrens für industrielle Betriebe
- Arbeitsvermittlung: Abschaffung der eidgenössischen und kantonalen Bewilligungspflicht und
Einführung einer Registrierungspflicht
- Arbeitsverleih: Abschaffung der eidgenössischen Bewilligungspflicht
Es ist vorgesehen, dass diese Gesetzesänderungen in die Botschaft über die administrative Entlastung einfliessen werden, welche Bestandteil des Wachstumspakets des Bundesrates ist.