Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2006/45: Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen · 43 Seiten

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Einführung

Die intensive Gesetzgebungstätigkeit der 1980er und 1990er Jahre hat zu einer Zunahme der Einschränkungen für die Wirtschaft geführt, in Form von administrativen Kosten, von Zeitaufwand für Aufgaben im Zusammenhang mit den Regulierungen und von Hemmnissen für die Innovation; zumindest werden diese Einschränkungen bewusster wahrgenommen. Vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) leiden verhältnismässig stark darunter, wenn die administrative Belastung steigt und die Regulierung komplex ist.

Die Wachstumsschwäche der Schweiz ist inzwischen ausführlich dokumentiert. Ihre Ursachen sind vielfältig, doch die Regulierung spielt in diesem Bereich durch ihre Auswirkungen auf die Effizienz der Märkte auch eine wichtige Rolle. Monopole, staatliche Bewilligungen, die den Markteintritt hemmen, vom Staat festgelegte Preise oder komplexe Regulierungen schaden der Wirtschaftstätigkeit im Allgemeinen und verhindern Innovation und Wachstum. Die Einschränkung der administrativen Belastungen und der Hemmnisse bei der Entfaltung einer Wirtschaftstätigkeit muss auf Dauer angelegt sein. Insbesondere ist darauf zu achten, dass veraltete Regulierungen abgeschafft werden.

Die Regulierung und die administrativen Belastungen wurden in den letzten Jahren schon in mehreren Berichten des Bundesrates thematisiert:

• Bericht vom 17. Februar 1999: "Bericht des Bundesrates über ein Inventar und eine Evaluation der wirtschaftsrechtlichen Verfahren in der Bundesgesetzgebung" (BBl 1999 8387)

• Bericht vom 3. November 1999: "Bericht des Bundesrates über Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung" (BBl 2000 994)

• Bericht des Bundesrates vom 16. Juni 2003: "Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung in den Unternehmen" (BBl 2003 5999)

• Bericht des Bundesrates vom 2. Februar 2005: "Bewilligungspflichten des Bundesrechts bei wirtschaftlichen Betätigungen: Heutiger Stand und Entwicklung 1998-2004" (Veröffentlichung: seco, Grundlagen der Wirtschaftspolitik Nr. 11f, 2005).

Anlässlich der Verabschiedung des Berichts vom 2. Februar 2005 hat sich der Bundesrat zum Ziel gesetzt, die bundesrechtlichen Bewilligungspflichten um 20% zu reduzieren (die Zahl dieser Verfahren beträgt heute rund 500). Am 18. Januar 2006 hat der Bundesrat diesen Beschluss konkretisiert, indem er den folgenden Bericht verabschiedet hat:

"Vereinfachung des unternehmerischen Alltags: Massnahmen zur administrativen Entlastung und Erleichterung der Regulierung" (Veröffentlichung: seco, Grundlagen der Wirtschaftspolitik Nr. 13F, Bern, 2006).

Dieser Bericht enthält insbesondere eine vollständige Überprüfung der Lage im Bereich der Bewilligungen; er zeigt, welche Bewilligungen aufgehoben oder durch weniger einschneidende staatliche Eingriffe ersetzt werden könnten. Das Ziel des Bundesrates, die Anzahl Bewilligungen um 20% zu