Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2006/45: Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen · 43 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage

reduzieren, wurde noch nicht erreicht. Die Arbeiten daran gehen weiter, jedoch sollte die Aufhebung der identifizierten Bewilligungen schon heute angegangen werden.

Es wird hier präzisiert, dass die 20% ebenfalls Vereinfachungen bezüglich den in den europäischen Ländern bereits erlaubten Produkten enthalten müssen (z.B.: erleichterte Markteinführungen; teilweise Anerkennung der Verfahren). Tatsächlich erlaubt die laufende Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) dem Parlament zusätzliche Erleichterungen vorzulegen.

Die aufzuhebenden Bewilligungen können in zwei Kategorien eingeteilt werden:

- solche die in einem Gesetz enthalten sind

- solche, die in einer Verordnung, einer Richtlinie oder in einem Kreisschreiben enthalten sind oder die

aus der Verwaltungspraxis hervorgehen.

Diese Vernehmlassung betrifft die erste Kategorie, die in einem Gesetz enthaltenen Bewilligungen. Allerdings ist anzumerken, dass noch andere Bewilligungen im Rahmen laufender Gesetzesrevisionen aufgehoben oder vereinfacht werden. Zum Beispiel sollte die Bewilligung für den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland im Rahmen der Aufhebung der Lex Koller abgeschafft werden, und die Abschaffung der Milchkontingentierung wird im Rahmen der Agrarpolitik behandelt. Nur Aufhebungen von Bewilligungen, die nicht in laufenden Gesetzesrevisionen thematisiert werden, sind Gegenstand dieser Vernehmlassung.

Schliesslich ist in Erinnerung zu rufen, dass die administrative Entlastung ein Element der Wachstumspolitik des Bundesrates ist. Das Wachstumspaket enthält unter den 17 Massnahmen eine Massnahme Nr. 11 mit dem Titel "Abbau der administrativen Belastung der Unternehmen". Es ist vorgesehen, dass die Aufhebungen von Bewilligungen in die Botschaft über die administrative Entlastung einfliessen werden, welche noch dieses Jahr vom Bundesrat verabschiedet werden sollte.

Die Erläuterungstexte wurden von den für den Vollzug der Gesetze zuständigen Bundesämtern vorbereitet.