Erläuterung Ausbildungsverordnung

Vernehmlassung 2006/5: Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst. Änderung der Tierseuchenverordnung · 6 Seiten

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Erläuterungen zur Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst

Inhalt Seite

1. Ausgangslage und Zielsetzung der Verordnung1

2. Grundlagen der Verordnung2

2.1. Die Funktionäre2

2.2. Die Weiterbildungsgänge in Kürze3

2.3. Zuständige Instanzen4

2.4. Finanzierung4

2.5. Übergangsbestimmungen5

2.6 Gesetzliche Grundlagen5

3. Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln5

1. Ausgangslage und Zielsetzung der Verordnung

Die Zahl der Aufgaben im öffentlichen Veterinärdienst sind in den letzten Jahren nicht nur gestiegen, sie sind auch anspruchsvoller geworden. Zu erwähnen sind die neuen Anforderungen im Tier- und Warenverkehr durch den Aufbau und Unterhalt von nationalen (TVD) und internationalen Datenbanken (TRACES), die mit dem Abbau der Grenzkontrolle ins Inland verlagerte, intensivierte amtstierärztliche Überwachung von Tieren im grenzüberschreitenden Verkehr, die vermehrten Prozesskontrollen bei der Überwachung der Lebensmittelsicherheit, neue Aufgaben auf dem Gebiet der Tierarzneimittelüberwachung sowie die gestiegenen Anforderungen auf dem Gebiet des Tierschutzes durch die höhere Sensibilisierung der heutigen Gesellschaft. Daneben sind auch im Veterinärdienst die Anforderungen im Organisations- und Managementbereich gestiegen, indem etwa die Zertifizierung von Kernprozessen und die Akkreditierung von Inspektionsstellen gefordert werden.

Um den skizzierten Herausforderungen im Vollzug des Veterinärrechtes gerecht zu werden, drängt sich eine Professionalisierung des öffentlichen Veterinärdienstes auf. Eine Hauptforderung ist die bessere Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst. Damit verknüpft, und ebenso wichtig wie die zu verbessernde Fachkompetenz, ist die Neupositionierung dieser Personen. Sie müssen unabhängig, unparteiisch und unvoreingenommen handeln und urteilen können. Diesen Anforderungen kann das heutige System, bei dem oftmals behördliche Aufträge an praktizierende Tierärztinnen und praktizierende Tierärzte erteilt werden, nicht gerecht werden. Auch den internationalen Vorgaben vermag dieses System nicht mehr zu genügen. Mit dem neuen Lebensmittelrecht der EU, das auf den 1. Januar 2006 in Kraft tritt, werden zum ersten Mal detaillierte berufliche Qualifikationen für amtliche Tierärzte und amtliche Tierärztinnen und Hilfskräfte festgelegt (Anh. 1 Absch. III Kap. IV der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs und Art. 6, Art. 51, Anh. II der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz).