Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/51: Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung · 14 Seiten

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Änderung des BG über die Tabakbesteuerung; Vernehmlassungsergebnis

4. Einzelne Artikel Artikel 10 Abs. 1 Bst. c

Kantonale Stellen, politische Parteien und interessierte Kreise

Kau- und Schnupftabak sollten wie Feinschnitttabak besteuert werden (SG, TI, GPS, Präventionsorganisationen).

Artikel 11 Abs. 1

Kantonale Stellen, politische Parteien, Wirtschaftsverbände und interessierte Kreise

Die unterschiedliche steuerliche Behandlung der verschiedenen Produktekategorien wird unterstützt, weil sie den unterschiedlichen Konsumentenansprüchen und Konsumgewohnheiten entspricht (economiesuisse, SGV, Fédération des Entreprises Romandes, BAT). Der Steuersatz für Zigarillos ist zu gering (SG, TI, GPS, Präventionsorganisationen). Die Definition der Mindeststeuer sollte im Gesetz verankert werden (BAT).

Artikel 11 Abs. 2

Kantonale Stellen

Die vorgeschlagenen Steuererhöhungskompetenzen des Bundesrates stellen ein sinnvolles Minimum dar (SG).

Die Steuererhöhungen sollen für die Industrie wirtschaftlich tragbar und mit ihr abgesprochen sein (VS).

Politische Parteien

Bei einer späteren Anhebung der Steuersätze auf das EG-Niveau sollten die einzelnen Schritte unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen jeweils neu beurteilt werden (FDP).

Die schrittweise Angleichung der ganzen schweizerischen Tabaksteuerbelastung an die EG-Mindestbelastung wird unterstützt (SP).

Die Steuersätze längerfristig um 300 Prozent zu erhöhen, ist vollkommen verfehlt. Ausserdem hat es bei einer Tabaksteuererhöhung keinen Rappen mehr in der AHV-Kasse, da der Bund seinen Anteil einfach entsprechend reduziert (SVP).

Die vorgeschlagenen Steuererhöhungskompetenzen des Bundesrates stellen ein sinnvolles Minimum dar (GPS).

Die Steuererhöhungskompetenzen des Bundesrates sollten in Franken statt in Prozentsätzen definiert werden. Die Steuererhöhungen sollten voraussehbar und mit den Fabrikanten abgesprochen sein. Deren Übergangsfristen sollten mindestens 3 Monate betragen und im Gesetz verankert sein (LPS).

Wirtschaftsverbände

Steuererhöhungen mit dem Ziel, die schweizerische Tabaksteuerbelastung der EG-Mindestbelastung anzugleichen, werden abgelehnt. Im Übrigen sollten die Steuererhö-

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