Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/51: Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung · 14 Seiten

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Änderung des BG über die Tabakbesteuerung; Vernehmlassungsergebnis

weitergehende Anpassung an die EG-Steuersätze und den schrittweisen Abbau der Tabakanbausubventionen.

Die SVP weist die Vorlage zurück. Sie sei so zu überarbeiten, dass für den Konsumenten keine höhere Steuerbelastung entstehe. Andernfalls sei auf die Gesetzesanpassung ganz zu verzichten. Eine "EU-Harmonsierung" sei weder nötig noch sinnvoll.

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Die vorgesehenen Änderungen werden begrüsst.

Wirtschaftsverbände

Einerseits werden Steuererhöhungen aus Prinzip (economiesuisse) oder grundsätzlich (SGV) abgelehnt, andererseits wird die Vorlage unterstützt (SBV, SGB).

Interessierte Kreise

Die Branche unterstützt das Projekt grundsätzlich. Die Steuerbelastung soll aber nicht massiv, sondern moderat steigen, Schmuggel nicht begünstigen und die Wettbewerbsfreiheit garantieren. Einzig der VSZ beurteilt die angestrebte EG-Kompatibilität für Zigarrenprodukte als unnötig.

Die Präventionsorganisationen begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen ebenfalls, verlangen indessen eine weitergehende Anpassung an die EG-Steuersätze und den schrittweisen Abbau der Tabakanbausubventionen.

3.2. Zigarren und Zigarillos

Kantonale Stellen

Fünf Kantone (NW, GL, BL, AG, TG) unterstützen die Variante C und die spätere Annäherung an den EG-Mindestsatz in moderaten Schritten ausdrücklich. Ein Kanton (BS) würde eine schnellere Umsetzung der neuen Ordnung begrüssen und ein Kanton (VD) eine spezifische Steuer bevorzugen.

Politische Parteien

Die LPS bevorzugt die Variante C.

Wirtschaftsverbände

Die Notwendigkeit von EG-kompatiblen Steuerstrukturen für Zigarrenprodukte wird grundsätzlich in Frage gestellt. Die Variante C erhöht die Steuer um das Vierfache und die Varianten A und B führen zu noch höheren Belastungen. Weil schwer nachzuvollziehen ist, dass die Variante C "zu einer vernünftigen und vertretbaren Mehrbelastung führt", wird keine der drei - unverhältnismässigen - Varianten unterstützt (SGV).

Interessierte Kreise

Die Zigarrenfabrikanten verlangen eine rein spezifische Besteuerung. Von den drei Varianten wäre im besten Fall Variante C zu verkraften, sofern die Steuererhöhungen in mehreren Schritten und über Jahre hinaus erfolgen.

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