Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/66: Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität · 13 Seiten
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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK
4. Lebenszyklus eines Herkunftsnachweises
Während die Entstehung der Herkunftsnachweise an die Produktion einer bestimmten Menge von Elektrizität gebunden ist, ist deren Verwendung grundsätzlich von der „physischen Elektrizitätsverwendung“ losgelöst. Der Herkunftsnachweis kann aber bei Bedarf auch mit dem „physischen Strom“ kombiniert werden.
In der nachfolgenden Grafik ist der Lebenszyklus eines Herkunftsnachweises in Abgrenzung zum Strom bzw. zum Stromliefervertrag schematisch dargestellt.
Netzbetreiberin Endkundenlieferant Endkunde
Ausstellerin
der HKN CH
Produzent Händler (CH)
Herkunftsnachweis
Strom
Händler/Lieferant Stromliefervertrag (ausserhalb CH)
„gelöschter“ HKN
Abbildung 1: HKN-Lebenszyklus.
Der Lebenszyklus besteht im Prinzip aus den 3 Prozessen Erfassung, Weitergabe und Löschung des HKN. Dieses Prinzip wird auch der Verordnung zu Grunde gelegt.
5. Unabhängige Stellen
Um die Doppelerfassung derselben Elektrizitätsmenge zu vermeiden (siehe Art. 1e Abs. 1 EnV), sind mehrere fachkundige und in Bezug auf die Stromerzeugung und -verteilung unabhängige Stellen (akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen) in die Prozesse des HKN involviert. In der Verordnung sind dies einerseits die Auditoren, welche insbesondere bei der Ersterfassung der Erzeugungsanlagen zum Zuge kommen sowie anderseits die Ausstellerin, welche die Datenbank führt und für die Erfassung, Ausstellung, Überwachung der Weitergabe sowie die Löschung der HKN zuständig ist.
In der nachfolgenden Abbildung sind die unabhängigen Stellen und ihre wichtigsten Tätigkeiten in der Übersicht grafisch dargestellt.