Bericht: Strategie
Vernehmlassung 2006/67: E-Government-Strategie Schweiz · 5 Seiten
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E-Government-Strategie Schweiz
3 Grundsätze zur Zielerreichung
Die Strategie zur Zielerreichung basiert auf sechs zentralen Grundsätzen:
1. Orientierung an Leistungen und Geschäftsprozessen:
Statt wenig koordinierte und teure E-Government-Insellösungen werden gemeinsame, an einem ebenenübergreifenden Dienstleistungs- und Prozessverständnis orientierte Lösungen erarbeitet.
2. Fokussierung und Priorisierung:
Die E-Government-Umsetzung wird auf wenige Schwerpunkte ausgerichtet, die sich an den Bedürfnissen der Zielgruppen orientieren und nicht an den technischen Möglichkeiten.
3. Transparenz und Verbindlichkeit:
Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse werden klar geregelt. Transparent geführte und regelmässig aktualisierte Planungsinstrumente ermöglichen die Nachvollziehbarkeit der Aktionen.
4. Innovation dank Föderalismus:
Das Potenzial innovativer Staatsstellen wird genutzt und gleichzeitig wird mit gemeinsamem Vorgehen und definierten Organisationsstrukturen die übergeordnete Steuerung sichergestellt.
5. Einsparungen durch Mehrfachnutzung und offene Standards:
Dank dem Prinzip „Einmal entwickeln – mehrfach anwenden“, offenen Standards und gegenseitigem Austausch werden die Investitionen optimal genutzt.
6. Unterstützung der Entscheidungsträger:
Konkrete Umsetzungs- und Steuerungsinstrumente ermöglichen es den politischen und operativen Entscheidungsträgern, ihre Verantwortung wahrzunehmen.
4 Umsetzung: Katalog priorisierter Vorhaben und weitere Instrumente
Realisiert wird die E-Government-Strategie über konkrete Vorhaben, die zum Teil bereits laufen oder noch initiiert werden müssen. Das wichtigste Umsetzungsinstrument ist daher der Katalog der priorisierten Vorhaben. Diesem liegen zwei Stossrichtungen zugrunde:
I. Leistungen priorisieren: Es werden diejenigen öffentlichen Leistungen zur prioritären Um-
setzung ausgewählt, die aus Sicht der Zielgruppen und aus Sicht der Verwaltung einen besonders hohen Nutzen erzeugen, wenn sie elektronisch erbracht werden.
II. Voraussetzungen bereitstellen: Vielfach sind rechtliche, prozessuale, organisatorische
oder technische Voraussetzungen zur Bereitstellung der priorisierten Leistungen erforderlich. Prozesse müssen harmonisiert, Infrastrukturen zentral oder gemeinsam bereitgestellt werden.
Der Katalog enthält einerseits Leistungen, wobei unterschieden wird, ob zwingend eine organisationsübergreifende Koordination nötig ist oder ob eine flächendeckende Umsetzung mit gegenseitigem Erfahrungsaustausch dezentral erfolgen kann. Andererseits enthält er die Voraussetzungen, die für mehrere der Leistungen unerlässlich sind und für die eine
schweizweite Abstimmung nötig ist.
Zusammen mit weiteren Planungs- und Steuerungsinstrumenten, die regelmässig aktualisiert werden, wird die notwendige Transparenz und Übersicht für die E-Government-
Verantwortlichen aller föderalen Stufen geschaffen. Von besonderer Wichtigkeit sind die An-
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