Bericht: Strategie

Vernehmlassung 2006/67: E-Government-Strategie Schweiz · 5 Seiten

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E-Government-Strategie Schweiz

gaben zu den zeitlichen Fristen und den Meilensteinen zur Umsetzung der Vorhaben, die in detaillierten Massnahmenplänen festgelegt werden. Das Cockpit, in welchem Kennzahlen zum Stand der Umsetzung übersichtlich zusammengestellt werden, erlaubt die Beurteilung des Fortschritts bezogen auf die gesetzten Ziele und Fristen und indirekt der Positionierung der Schweiz im internationalen Vergleich.

Nach vier Jahren soll eine Evaluation durchgeführt werden.

5 Vereinbarung zur Regelung von Organisation und Finanzierung

Gestützt auf die E-Government-Strategie werden jeweils für eine klar definierte Umsetzungsphase die nötigen Regelungen, insbesondere zur Organisation und Finanzierung, in einer Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen definiert.

Unerlässlicher Bestandteil der Vereinbarung ist die Schaffung eines gemeinsamen Steuerungsorgans mit einer Geschäftsstelle. Die Vereinbarung regelt sowohl die Aufgaben wie die Finanzierung der Steuerungsstruktur.

Schlusswort

Die Nutzung der IKT für durchgängige und übergreifende Verwaltungsprozesse und die damit nötige Modernisierung der Verwaltung muss über die ordentlichen Führungsstrukturen in den Verwaltungsstellen umgesetzt werden.

Ausgehend von einem gemeinsamen Verständnis dessen, was politisch nötig ist, geben Bund und Kantone mit der vorliegenden E-Government-Strategie auf Regierungsebene die Ziele und das Vorgehen vor. Sie ist für die vollziehenden Stellen der Auftrag, die Umsetzung vorzunehmen.

Treibende Kraft müssen die so genannten „Federführer“ sein, welche die Umsetzung der priorisierten Vorhaben vorantreiben und koordinieren. Ihnen obliegt die Projektorganisation und die Sicherstellung der Finanzierung. Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Umsetzungsvorhaben werden sie Projekte, insbesondere deren Trägerschaft und Finanzierung definieren und, falls nötig, in einer Sondervereinbarung regeln.

5/5 eGov_Strategie_d_150906.doc