Vorlage UKW
Vernehmlassung 2006/72: Radio- und Fernsehverordnung (RTVV): Anhang 1, Richtlinien für die UKW-Sendernetzplanung; Anhang 2, Richtlinien betreffend die regionalen Fernseh-Versorgungsgebiete · 14 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 12Fedlex · Vorlage
31. Region Stadt St. Gallen
Veranstalter: 1; komplementäres, nicht gewinnorientiertes Programm.
Der Veranstalter wird konzessionsrechtlich verpflichtet, einen besonderen Beitrag zur Ausbildung von Medienschaffenden nach Art. 33 Abs. 2 RTVV zu leisten.
Konzession: mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil
Versorgungsgebiet: Stadt St. Gallen
Kernzone: Stadt St. Gallen
32. Region Rheintal
Veranstalter:1
Konzession: mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil
Versorgungsgebiet: Wahlkreise Sarganserland, Werdenberg und Rheintal; Ag-
glomeration Arbon–Rorschach, Bezirk Landquart; Kreise Seewis, Schiers und Chur; Autobahn A13 Chur–Landquart; Strecken Gams–Krummenau, Walenstadt– Weesen–Amden Kernzone: Wahlkreise Sarganserland, Werdenberg und Rheintal;
Gemeinden am linken Ufer des Walensees
33. Region Graubünden Nord
Veranstalter: 1; der Veranstalter wird konzessionsrechtlich verpflich-
tet, einen bestimmten Mindestanteil von Sendungen in rätoromanischer Sprache zu verbreiten sowie die Zusammenarbeit mit der sprachlich-kulturellen Organisation Lia Rumantscha zu pflegen.
Konzession: mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil
Versorgungsgebiet: Kanton Graubünden ohne Bezirke Maloja, Bernina und
Inn; Autobahn A 13 Landquart–Sargans, Autobahn A3 Sargans–Walenstadt
Kernzone: Agglomeration Chur; Surselva von Disentis bis Tamins;
Hinterrheintal von Thusis bis Tamins; Gemeinden Langwies, Arosa, Klosters, Davos, Lenzerheide
34. Region Graubünden Süd
Veranstalter: 1; der Veranstalter wird konzessionsrechtlich verpflich-
tet, in der Region produzierte Programmleistungen von mindestens 100 Minuten zu erbringen. Er wird zudem verpflichtet, einen bestimmten Mindestanteil von Sendungen in rätoromanischer und italienischer Sprache zu verbreiten sowie die Zusammenarbeit mit den sprachlich-kulturellen Organisationen Lia Rumantscha und Pro Grigioni Italiano zu pflegen.
Konzession: mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil
Versorgungsgebiet: Bezirke Maloja, Bernina und Inn
Kernzone: Agglomeration St. Moritz; Gemeinden Zernez, Scuol,
Tarasp, Samnaun; Strecken Ardez–Ramosch, Poschiavo– Le Prese und Tschierv–Müstair