Vorlage UKW

Vernehmlassung 2006/72: Radio- und Fernsehverordnung (RTVV): Anhang 1, Richtlinien für die UKW-Sendernetzplanung; Anhang 2, Richtlinien betreffend die regionalen Fernseh-Versorgungsgebiete · 14 Seiten

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31. Region Stadt St. Gallen

Veranstalter: 1; komplementäres, nicht gewinnorientiertes Programm.

Der Veranstalter wird konzessionsrechtlich verpflichtet, einen besonderen Beitrag zur Ausbildung von Medienschaffenden nach Art. 33 Abs. 2 RTVV zu leisten.

Konzession: mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil

Versorgungsgebiet: Stadt St. Gallen

Kernzone: Stadt St. Gallen

32. Region Rheintal

Veranstalter:1

Konzession: mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil

Versorgungsgebiet: Wahlkreise Sarganserland, Werdenberg und Rheintal; Ag-

glomeration Arbon–Rorschach, Bezirk Landquart; Kreise Seewis, Schiers und Chur; Autobahn A13 Chur–Landquart; Strecken Gams–Krummenau, Walenstadt– Weesen–Amden Kernzone: Wahlkreise Sarganserland, Werdenberg und Rheintal;

Gemeinden am linken Ufer des Walensees

33. Region Graubünden Nord

Veranstalter: 1; der Veranstalter wird konzessionsrechtlich verpflich-

tet, einen bestimmten Mindestanteil von Sendungen in rätoromanischer Sprache zu verbreiten sowie die Zusammenarbeit mit der sprachlich-kulturellen Organisation Lia Rumantscha zu pflegen.

Konzession: mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil

Versorgungsgebiet: Kanton Graubünden ohne Bezirke Maloja, Bernina und

Inn; Autobahn A 13 Landquart–Sargans, Autobahn A3 Sargans–Walenstadt

Kernzone: Agglomeration Chur; Surselva von Disentis bis Tamins;

Hinterrheintal von Thusis bis Tamins; Gemeinden Langwies, Arosa, Klosters, Davos, Lenzerheide

34. Region Graubünden Süd

Veranstalter: 1; der Veranstalter wird konzessionsrechtlich verpflich-

tet, in der Region produzierte Programmleistungen von mindestens 100 Minuten zu erbringen. Er wird zudem verpflichtet, einen bestimmten Mindestanteil von Sendungen in rätoromanischer und italienischer Sprache zu verbreiten sowie die Zusammenarbeit mit den sprachlich-kulturellen Organisationen Lia Rumantscha und Pro Grigioni Italiano zu pflegen.

Konzession: mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil

Versorgungsgebiet: Bezirke Maloja, Bernina und Inn

Kernzone: Agglomeration St. Moritz; Gemeinden Zernez, Scuol,

Tarasp, Samnaun; Strecken Ardez–Ramosch, Poschiavo– Le Prese und Tschierv–Müstair