Vorlage UKW

Vernehmlassung 2006/72: Radio- und Fernsehverordnung (RTVV): Anhang 1, Richtlinien für die UKW-Sendernetzplanung; Anhang 2, Richtlinien betreffend die regionalen Fernseh-Versorgungsgebiete · 14 Seiten

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4.3 Regionale Programme in den sprachregionalen Radioprogrammen der SRG

1 Die Versorgung einzelner Gebiete von SRG-Mitgliedgesellschaften in der deutschsprachigen Schweiz mit neuen regionalen Radioprogrammen (Regionaljournalen) wird nicht weiter ausgebaut.

2 Für die Versorgung mit Regionaljournalen in den jeweiligen Versorgungsgebieten wird der Ausbaustand per 1. Januar 2005 grundsätzlich beibehalten.

3 In der französisch- und italienischsprachigen Schweiz werden keine Frequenzen für die Einführung von Regionaljournalen vorgesehen.

4.4 Radioprogramme lokaler oder regionaler Veranstalter

1 In der Kernzone eines lokalen oder regionalen Versorgungsgebietes wird der stationäre, portable und mobile Empfang in der Regel in guter oder genügender Qualität gewährleistet. Im gesamten lokalen oder regionalen Versorgungsgebiet ist möglichst flächendeckend eine genügende Versorgungs- und Empfangsqualität zu gewährleisten.

2 Das Radioprogramm eines lokalen oder regionalen Veranstalters muss in der Kernzone seines Versorgungsgebietes in mindestens so guter Qualität zu empfangen sein wie das bestempfangbare Radioprogramm eines konzessionierten lokalen oder regionalen Veranstalters aus einem benachbarten Versorgungsgebiet.

3 Erhalten mehrere Veranstalter dasselbe lokale oder regionale Versorgungsgebiet zugeteilt, sind signifikante Unterschiede der Empfangsqualität in der gemeinsamen Kernzone nach Möglichkeit zu vermeiden.

4 In der Kernzone des Versorgungsgebietes eines lokalen oder regionalen Veranstalters ist eine gleichwertige Empfangsqualität anzustreben, wie sie für die Radioprogramme der SRG besteht.

5 Der Empfang ausserhalb des Versorgungsgebietes als Folge technischer Überreichweiten geniesst bezüglich Ausdehnung und Qualität keinen Schutz. Er ist nicht Gegenstand der Frequenzplanung.

4.5 Sprachregionale Radioprogramme der SRG in den anderen Sprachregionen

1 UKW-Frequenzen, die nach Erfüllung der in den Ziffern 4.2 bis 4.4 aufgezählten Aufgaben verbleiben, werden für die Verbreitung je eines sprachregionalen Radioprogramms der SRG in den anderen Sprachregionen eingesetzt.

2 Die vierte und die fünfte Senderkette in der italienischsprachigen Schweiz werden für die Verbreitung je eines sprachregionalen Radioprogramms der SRG aus der deutsch- und französischsprachigen Schweiz nach Massgabe der frequenztechnischen Möglichkeiten bis zur Bedienung aller Ortschaften mit über 200 Einwohnern ausgebaut.