Vorlage UKW

Vernehmlassung 2006/72: Radio- und Fernsehverordnung (RTVV): Anhang 1, Richtlinien für die UKW-Sendernetzplanung; Anhang 2, Richtlinien betreffend die regionalen Fernseh-Versorgungsgebiete · 14 Seiten

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3 Planungs- und Messmethoden

1 Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nimmt die Frequenzplanung gemäss dem internationalen Wellenplan (Genfer Abkommen 84), den massgebenden Empfehlungen der internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie schweizerischer Vorgaben vor. Bei der Frequenzkoordination sind für das BAKOM die Artikel 4 und 5 des Genfer Abkommens 84 massgebend.

2 Die Versorgungsqualität wird durch das OBB-System (automatische Registrierung der objektiven Beurteilung) gemessen. Die OBB-Messungen erfolgen für den mobilen Empfang. Sie gelten auch für den stationären und portablen Empfang.

3 Das BAKOM legt die technischen Parameter des OBB-Systems und den Umfang der Messungen fest. Es unterteilt die Empfangsqualität in fünf Stufen: sehr gut, gut, genügend, schlecht und sehr schlecht.

4 Allgemeine Planungsgrundsätze

4.1 Allgemeines

1 Das BAKOM sorgt für eine frequenzschonende Verwendung des UKW-Spektrums und für die Wahrung der bestehenden Empfangsqualität. Es vermeidet bei Neu- und Umplanungen technische Massnahmen, die eine allfällige spätere Digitalisierung des UKW-Spektrums erschweren würden.

2 Das BAKOM legt die Versorgungsplanung auf einen befriedigenden Empfang der konzessionierten Radioprogramme mittels Empfangsgeräten der mittleren bis günstigen Preiskategorie aus. Ein befriedigender Empfang mit portablen Geräten der untersten Preiskategorie ist nicht gewährleistet.

3 Als Grundlage für seine Frequenzplanung geht das BAKOM aus von einem maximalen Frequenzhub von +/– 75 kHz bei einem maximalen Hubanteil von 10 Prozent im Bereich zwischen +/– 75 kHz und +/– 85 kHz sowie eine Modulationsleistung (Multiplexleistung) von maximal + 3 dBr. Es legt die Einzelheiten des Messverfahrens in einer Richtlinie fest.

4Das Bakom überprüft, ob die Veranstalter diese Grenzwerte einhalten

4.2 Radioprogramme der SRG in ihren Sprachregionen

1 Die ersten sprachregionalen Senderketten sowie, nach Massgabe der frequenztechnischen Möglichkeiten, die zweiten und dritten sprachregionalen Senderketten werden bis zur Bedienung aller Ortschaften mit über 200 Einwohnern ausgebaut.

2 Die vierte Senderkette im Kanton Graubünden zur Verbreitung des Radioprogrammes der SRG in rätoromanischer Sprache wird nach Massgabe der frequenztechnischen Möglichkeiten bis zur Bedienung aller Ortschaften mit über 200 Einwohnern ausgebaut.

3 In ihren Sprachregionen wird der stationäre, portable und mobile Empfang der sprachregionalen Programme in der Regel in guter oder genügender Qualität gewährleistet.