Bericht TV
Vernehmlassung 2006/72: Radio- und Fernsehverordnung (RTVV): Anhang 1, Richtlinien für die UKW-Sendernetzplanung; Anhang 2, Richtlinien betreffend die regionalen Fernseh-Versorgungsgebiete · 6 Seiten
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Neue TV-Versorgungsgebiete Oktober 2006
geben wird. Eine unerwünschte Konkurrenzsituation ist damit nicht zu erwarten, da es sich um eine Überschneidung zweier Programme in unterschiedlicher Sprache handelt. Mit rund 920'000 Einwohnern ist das Versorgungsgebiet relativ gross. Eine Unterteilung in mehrere Konzessionsgebiete lässt sich jedoch nicht rechtfertigen, da sich neben Lausanne kein weiteres, ökonomisch starkes Zentrum anbietet, das einen wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten könnte.
• Region 3, Wallis
Im Wallis und im waadtländischen Bezirk Aigle soll eine Konzession für ein zweisprachiges Programm ausgeschrieben werden, wobei der Veranstalter konzessionsrechtlich verpflichtet werden soll, für die beiden Sprachräume je ein in der Region produziertes Fensterprogramm für die französisch- und deutschsprachige Bevölkerung zu verbreiten. Die Überschneidung im unteren Rhonetal erfolgte aufgrund der starken kulturellen Kontakte, der engen wirtschaftlichen Beziehung und zur Wahrung der kantonalen Integrität. Im Versorgungsgebiet leben rund 310'000 Einwohner. Bei einer Trennung der beiden Sprachregionen in separate Versorgungsgebiete wären die wirtschaftlichen Bedingungen für die Erfüllung eines regionalen Leistungsauftrags wohl nicht mehr erfüllt.
• Region 4, Neuenburg - Jura
Das Versorgungsgebiet erstreckt sich über die Kantone Neuenburg und Jura und umfasst die rein französischsprachigen Bezirke im bernischen Südjura ohne die Stadt Biel. Überschneidungen finden sich in den Randzonen (Yverdon und Grandson bzw. Südjura), also in jenen Regionen, deren Zugehörigkeit nicht eindeutig ist. Das Versorgungsgebiet umfasst rund 340'000 Einwohner.
• Region 5, Biel/Bienne
Im Versorgungsgebiet Biel/Bienne soll der Veranstalter konzessionsrechtlich verpflichtet werden, entweder ein zweisprachiges oder je ein Programm für die französisch- und die deutschsprachige Bevölkerung zu veranstalten. Das Gebiet nimmt eine Sonderstellung innerhalb der künftigen Fernsehlandschaft ein: Es wird als Einziges vollständig von anderen Gebieten (Regionen 4 und 6) überdeckt. Mit ca. 240'000 Einwohnern bildet Biel/Bienne zudem das kleinste Versorgungsgebiet. Ein eigenes Versorgungsgebiet Biel/Bienne rechtfertigt sich durch die besondere Situation der Zweisprachigkeit und durch die relativ geringen wirtschaftlichen und kulturellen Bezüge zu den Räumen Neuenburg und Bern. Grundlage für die vorliegende Regelung bildet Art. 39 Abs. 3 nRTVG, wonach Ausnahmen für Regionalprogramme möglich sind, die in einem Sprachgrenzgebiet in mindestens zwei Landessprachen ausgestrahlt werden.
5.2 Mittelland - Basel - Innerschweiz
Im Raum Mittelland - Basel - Innerschweiz hat sich in den vergangenen Jahren eine Fernsehlandschaft gebildet, die bereits relativ stabile Verhältnisse aufweist, mit Versorgungsgebieten, in denen mit einer angemessenen Unterstützung durch Gebührengelder die wirtschaftliche Veranstaltung professioneller Programme mit Leistungsauftrag möglich sein sollte. Aus diesem Grund entsprechen diese Gebiete in weiten Teilen den bereits bestehenden Konzessionsgebieten.
• Region 6, Bern
Die Region Bern umfasst die deutschsprachigen Bezirke im Kanton Bern (ohne Südjura), die westlichsten Bezirke im Kanton Solothurn, den deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg sowie die westlich angrenzenden französischsprachigen Bezirke in den Kantonen Fribourg und Waadt. Mit der Überschneidung in den letztgenannten Räumen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in dieser Region die deutschsprachige Bevölkerung stark am wachsen ist, was die Verbreitung eines entsprechenden Programms rechtfertigt. Die Überschneidung schafft keine echte Konkurrenzsituation, da das andere Programm in französischer Sprache ausgestrahlt wird. Die Überschneidung mit der Region Biel erfolgte in der Absicht, die kantonale Integrität medial soweit zu bewahren, als sich dies mit Blick auf die Splittinggrundsätze (keine grosszügigen Überschneidungen, Verzicht auf Konkurrenzsituationen) rechtfertigen