Bericht TV

Vernehmlassung 2006/72: Radio- und Fernsehverordnung (RTVV): Anhang 1, Richtlinien für die UKW-Sendernetzplanung; Anhang 2, Richtlinien betreffend die regionalen Fernseh-Versorgungsgebiete · 6 Seiten

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Neue TV-Versorgungsgebiete Oktober 2006

Während die Anwendung des kulturell-politischen Kriteriums bezüglich der Homogenität eher kleine Versorgungsgebiete zur Folge hat, führt die wirtschaftliche Optik tendenziell zu deren Ausdehnung. Die vorliegenden Richtlinien bilden einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den beiden Kriterien.

4.4 Überschneidungen nur in peripheren Räumen

Weil - wie oben erwähnt - Fernsehen ein teures Medium ist und weil der Eigenfinanzierungsgrad regionaler TV-Veranstalter beschränkt ist, soll gegenseitige Konkurrenz im Regelfall vermieden und pro Versorgungsgebiet nur eine Konzession vergeben werden. Denn im regionalen Fernsehbereich schmälert der Konkurrenzdruck nicht nur das Einnahmepotenzial der einzelnen Veranstalter, sondern erhöht auch den Aufwand (z.B. Marketing, Investitionen ins Programm und in Programmschaffende). In einem Versorgungsgebiet wird deshalb grundsätzlich nur ein Veranstalter konzessioniert.

Gemäss dieser Logik und im Interesse eines effizienten Gebühreneinsatzes werden die Versorgungsgebiete eher klein gehalten und Überschneidungen nur ausnahmsweise zugelassen. Sie sollen einzig in jenen peripheren Räumen gewährt werden, die politische, kulturelle oder wirtschaftliche Bezüge zu zwei Versorgungsgebieten aufweisen, oder entlang einer Sprachgrenze, wo eine scharfe Grenzziehung wegen der Sprachdurchmischung unmöglich ist.

4.5 Keine Rücksicht auf die technische Realisierbarkeit

Die Versorgungsgebiete wurden aufgrund von medienpolitischen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Aspekten definiert. Bei der Planung wurde keine Rücksicht auf die technische Realisierbarkeit aufgrund der Konstellation der bestehenden Leitungsnetze genommen. Denn im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wird es technisch leicht möglich sein, mittels Adressierung jedes einzelnen Leitungsnetzabonnenten eine scharfe Grenzziehung der einzelnen Versorgungsgebiete zu gewährleisten.

5. Die Versorgungsgebiete im Einzelnen

5.1 Romandie

In der Romandie gibt es heute zahlreiche kleinere und mittlere TV-Veranstalter, die, in der Regel mit Gebührenunterstützung, einen meist eng begrenzten Raum abdecken. Eine echte Regional-TV-Landschaft hat sich in der Romandie bisher nicht entwickelt; gewisse Regionen, beispielsweise der Kanton Freiburg, sind ohne privates TV-Angebot geblieben.

Gemäss den vorliegenden Richtlinien sollen in der Romandie drei französischsprachige Programme sowie zwei zweisprachige Programme ausgeschrieben werden.

• Region 1, Genf

Die Region Genf umfasst den Kanton Genf sowie den waadtländischen Bezirk Nyon, der starke Pendlerbeziehungen zu Genf unterhält und somit zusammen mit der Metropole am Seeende eine starke Homogenität aufweist. Das Versorgungsgebiet umfasst rund 475'000 Einwohner.

• Region 2, Waadt - Fribourg

Das zweite Versorgungsgebiet in der Romandie erstreckt sich über die Kantone Waadt und Fribourg und wird ergänzt durch den Bezirk Monthey im Kanton Wallis, der sich wirtschaftlich und kulturell stark am Bezirk Aigle und auch am Genferseeraum orientiert. Das Versorgungsgebiet weist in den Randzonen Überschneidungen auf, so im Raum Nyon mit der Region Genf und im Wallis mit der Region 3. Beide Überschneidungen wurden mit der Absicht vorgenommen, sowohl den starken Bezügen zu einer anderen Region Rechnung zu tragen als auch innerhalb des Versorgungsgebietes die Einheit des Kantons zu wahren. Dieses Prinzip findet ebenfalls im Kanton Freiburg Anwendung, indem auch der deutschsprachige Kantonsteil im Konzessionsgebiet enthalten ist und sich somit eine Überschneidung mit der Region Bern er-