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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Entwurf vom 29. Juni 2007

11 Verordnung über den landwirtschaftlichen Produktionskataster und die Ausscheidung von Zonen (Landwirtschaftliche Zonen-Verordnung)

11.1 Ausgangslage

Aufgrund von Erfahrungen aus dem Vollzug wird die Landwirtschaftliche Zonen-Verordnung gezielt angepasst.

11.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

Aufhebung der Übergangszonen

• Seit 1999 sind unterhalb der Hügelzone keine Massnahmen mehr nach Zonen abgestuft. Die Übergangszone und die Erweiterte Übergangzone, welche 1977 und 1982 im Hinblick auf produktionslenkende Massnahmen ausgeschieden wurden, werden auch in Zukunft nicht mehr benötigt. Die bestehende Unterteilung des Talgebietes kann deshalb vereinfacht werden.

Verdeutlichung von Kriterien

• Zur Verbesserung der Rechtsetzung (Bestimmtheitsgebot) werden die Kriterien für die Abgrenzung und Unterteilung des Berggebietes präzisiert.

Eintretenskriterium für die Abgrenzung des Sömmerungsgebietes

• Zur Vermeidung aussichtsloser Eingaben wird ein Eintretenskriterium für Gesuche um Ausschluss aus dem Sömmerungsgebiet eingeführt.

11.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Art. 1 Gebiete und Zonen

Abs. 1

Mit der Definition des Produktionskatasters und der Beschreibung der darin enthaltenen Ausscheidung von Gebieten und Zonen wird der Zweckabsatz des ersten Artikels logischer aufgebaut. Die bisherige Bezugnahme auf Flächen wird gestrichen, da deren Definition in der LBV gewährleistet ist.

Abs. 2

Die geltende Umschreibung des Sömmerungsgebietes ist insofern unbestimmt, als es sich auch ausserhalb des Sömmerungsgebietes bei inzwischen bloss noch saisonal bewirtschafteten Flächen um Sömmerungsflächen handelt. Das Sömmerungsgebiet des Produktionskatasters umfasst hingegen bloss die traditionell alpwirtschaftlich genutzte Fläche.

Abs. 4 Bst. b-d

Das Talgebiet umfasst neu nur noch zwei Zonen: Die Hügelzone und die Talzone. Die Buchstaben c und d werden aufgehoben. Die bisherigen Einheiten Ackerbauzone, Erweiterte Übergangszone und Übergangszone werden zusammengefasst und erhalten neu die Bezeichnung Talzone. Diese Vereinfachung rechtfertigt sich, weil seit 1999 keine Massnahmen mehr auf diese Zonen abgestützt sind. Da zudem verschiedene Kantone auf eine entsprechend differenzierte Datenlieferung verzichten, können die Übergangszonen auch nicht mehr zu statistischen Zwecken verwendet werden. Die Übergangszonen waren eingeführt worden, um den Anbau von Brotgetreide in ackerbaulichen Randgebieten zu unterstützen. Weil sie ausschliesslich produktionslenkende Wirkung hatten, ist nicht absehbar, dass sie in Zukunft je wieder Verwendung finden.