Vorlage
Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 214Fedlex · Vorlage
Landwirtschaftsberatungsverordnung Anhörung
2. Abschnitt: Ziele und Aufgaben der Beratung
Art. 2 Ziele der Beratung
1 Die Beratung unterstützt die Personen nach Artikel 136 Absatz 1 LwG in ihren Bestrebungen;
a. gesunde und qualitativ hochwertige Nahrungsmittel zu produzieren;
b. wettbewerbsfähig zu sein und sich dem Markt anzupassen;
c. die natürlichen Ressourcen und die Landschaft zu erhalten;
d. in der Entwicklung des ländlichen Raums eine aktive Rolle zu spielen;
e. die Lebensqualität und die soziale Stellung der Bauernfamilien zu fördern.
2 Sie berücksichtigt dabei die agrarpolitischen Rahmenbedingungen und die regionalpolitischen Eigenheiten. Sie leistet namentlich einen Beitrag, damit die Landwirtschaft durch innovatives und unternehmerisches Verhalten die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu steigern vermag.
3 Sie fördert insbesondere:
a. die berufliche Weiterbildung und die Persönlichkeitsentwicklung;
b. die Verbreitung von Informationen mit grosser Breitenwirkung;
c. den Wissensaustausch zwischen Forschung und Praxis sowie innerhalb der Landwirtschaft und der bäuerlichen Hauswirtschaft;
d. die Zusammenarbeit der Landwirtschaft mit anderen Sektoren im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums, der Lebensmittelsicherheit und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Art. 3 Aufgaben der Beratungszentralen
1 Die Beratungszentralen unterstützen namentlich:
a. die kantonalen Beratungsdienste;
b. die Beratungsdienste von Organisationen;
c. weitere Organisationen, die im Rahmen von Artikel 136 Absatz 1 LwG tätig sind.
2 Sie haben die folgenden Aufgaben:
a. Sie erarbeiten und beurteilen Methoden für die Beratung und die Weiterbildung und beschaffen Grundlagen und Daten.
b. Sie führen Beraterinnen und Berater in ihren Beruf ein, bilden sie weiter und unterstützen sie in ihrer Qualifizierung.
c. Sie arbeiten Informationen und Erkenntnisse aus Forschung, Praxis, öffentlicher Verwaltung, Märkten und Organisationen auf, stellen sie zusammen und verbreiten sie weiter. Sie entwickeln, vermitteln und vertreiben Dokumentationen und Hilfsmittel.