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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Entwurf des BLW vom 29. Juni 2007

Verordnung über die landwirtschaftliche und die bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung (Landwirtschaftsberatungsverordnung)

vom ...

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 136 und 177 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19981 (LwG),

verordnet:

1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich

Art. 1

Diese Verordnung regelt:

a. die Ziele und die Aufgaben:

1. der Beratungszentralen;

2. der Beratungsdienste überregionaler oder gesamtschweizerischer Organisationen oder Institutionen, die in Spezialbereichen tätig sind (Beratungsdienste von Organisationen);

b. die Mindestanforderungen an die Beratungszentralen, an die Beratungsdienste von Organisationen und an die Beraterinnen und Berater;

c. die Finanzhilfe des Bundes an die Beratungszentralen und an Beratungsdienste von Organisationen;

d. die Finanzhilfe des Bundes an Interessengruppen oder Organisationen für die beratenden Tätigkeiten bei der Vorabklärung ihrer gemeinschaftlichen Projektinitiativen.

1 SR 910.1