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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Entwurf des BLW vom 29. Juni 2007
Verordnung über die landwirtschaftliche und die bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung (Landwirtschaftsberatungsverordnung)
vom ...
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 136 und 177 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19981 (LwG),
verordnet:
1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich
Art. 1
Diese Verordnung regelt:
a. die Ziele und die Aufgaben:
1. der Beratungszentralen;
2. der Beratungsdienste überregionaler oder gesamtschweizerischer Organisationen oder Institutionen, die in Spezialbereichen tätig sind (Beratungsdienste von Organisationen);
b. die Mindestanforderungen an die Beratungszentralen, an die Beratungsdienste von Organisationen und an die Beraterinnen und Berater;
c. die Finanzhilfe des Bundes an die Beratungszentralen und an Beratungsdienste von Organisationen;
d. die Finanzhilfe des Bundes an Interessengruppen oder Organisationen für die beratenden Tätigkeiten bei der Vorabklärung ihrer gemeinschaftlichen Projektinitiativen.