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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Tierzuchtverordnung
22.4 Auswirkungen
22.4.1 Bund
Mit dem NFA übernimmt der Bund vollumfänglich die Tierzuchtförderung. Die Ausgaben von rund 19 Mio. Fr. im Jahre 2007 werden ab 2008 auf rund 35 Mio. Fr. pro Jahr steigen. Im Voranschlag 2008 und im Finanzplan 2009-2011 sind diese Mittel eingestellt.
22.4.2 Kantone
Mit dem NFA fällt die Mitfinanzierung der Tierzuchtförderung des Bundes durch die Kantone weg. 22.4.3 Volkswirtschaft
Es sind gegenüber heute keine wesentlichen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft zu erwarten.
22.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Äquivalenz mit den Tierzuchtbestimmungen der EU bleibt gewahrt.
22.6 Rechtliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlagen bilden die Artikel 10, 141-144, 146, 147 und 177a LwG.