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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Tierzuchtverordnung

22.4 Auswirkungen

22.4.1 Bund

Mit dem NFA übernimmt der Bund vollumfänglich die Tierzuchtförderung. Die Ausgaben von rund 19 Mio. Fr. im Jahre 2007 werden ab 2008 auf rund 35 Mio. Fr. pro Jahr steigen. Im Voranschlag 2008 und im Finanzplan 2009-2011 sind diese Mittel eingestellt.

22.4.2 Kantone

Mit dem NFA fällt die Mitfinanzierung der Tierzuchtförderung des Bundes durch die Kantone weg. 22.4.3 Volkswirtschaft

Es sind gegenüber heute keine wesentlichen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft zu erwarten.

22.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Äquivalenz mit den Tierzuchtbestimmungen der EU bleibt gewahrt.

22.6 Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlagen bilden die Artikel 10, 141-144, 146, 147 und 177a LwG.