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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Ethobeitragsverordnung Anhörung

Tiere Besondere Bestimmungen

Die Tiere müssen vom 43. Lebenstag an während des ganzen Tages Zugang zu einem Aussenklimabereich haben.

Der Zugang zum Aussenklimabereich darf bei starkem Wind, bei schneebedeckter Umgebung oder bei in Bezug auf das Alter der Tiere sehr tiefen Temperaturen eingeschränkt werden. [1]

Um das Verlegen von Eiern zu verhindern, dürfen Ställe für Zuchthennen und -hähne oder Legehennen bis 10 Uhr geschlossen bleiben. Vom Einstallen in den Legestall bis zum Ende der 23. Alterswoche darf der Zugang zum Aussenklimabereich zusätzlich eingeschränkt werden.

Mastpoulets Die ganze Bodenfläche (ohne erhöhte Sitzgelegenheiten) ist

ausreichend einzustreuen.

Im Stall müssen den Tieren spätestens ab dem 10. Lebenstag erhöhte Sitzgelegenheiten zur Verfügung stehen, die vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) für den Einsatz beim betreffenden Masttyp bewilligt sind. Die in der Bewilligung angegebene minimale Anzahl Sitzgelegenheiten bzw. deren Fläche oder Länge ist einzuhalten.

Die Tiere müssen vom 22. Lebenstag an während des ganzen Tages Zugang zu einem Aussenklimabereich haben.

Der Zugang zum Aussenklimabereich darf bei starkem Wind, bei schneebedeckter Umgebung oder bei in Bezug auf das Alter der Tiere sehr tiefen Temperaturen eingeschränkt werden. [1]

Truten Die ganze Bodenfläche ist ausreichend einzustreuen.

Im Stall müssen den Tieren Sitzgelegenheiten auf verschiedenen Höhen zur Verfügung stehen, die dem Verhalten und den physischen Fähigkeiten der Tiere angepasst sind.

Im Stall müssen den Tieren genügend Rückzugsmöglichkeiten (z. B. aus Strohballen) zur Verfügung stehen.

Die Tiere müssen vom 43. Lebenstag an während des ganzen Tages Zugang zu einem Aussenklimabereich haben.

Der Zugang zum Aussenklimabereich darf bei starkem Wind, bei schneebedeckter Umgebung oder bei in Bezug auf das Alter der Tiere sehr tiefen Temperaturen eingeschränkt werden. [1]

[1] An Tagen, an denen die Tiere keinen Zugang zum Aussenklimabereich haben, ist dies im Auslaufjournal näher zu begründen (z.B. Temperatur über Mittag).