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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Entwurf des BLW vom 29. Juni 2007
Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV)
Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat,
verordnet:
I
Die Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 19981 wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks
In den Artikeln 8 Absatz 2, 9 Absatz 2, 10 Sachüberschrift sowie Absätze 2 und 3, 45 Absatz 1, 46 Absatz 1, 47 Absatz 1, 48 Absatz 3, 50 Absatz 2 sowie 51 Absatz 5 wird der Ausdruck "Pflanzenbehandlungsmittel" durch "Pflanzenschutzmittel" ersetzt.
Art. 4 Abs. 5 und 6
5 Für Flächen nach Artikel 45 Absatz 2quater werden auch für die Fläche des Altgrasstreifens die Direktzahlungen ausgerichtet.
6 Für Flächen nach Artikel 45 Absatz 3bis, die nicht jährlich genutzt werden, werden in den Jahren ohne Nutzung die Ökobeiträge, sowie zwei Drittel der Flächenbeiträge ausgerichtet. Diese Ausnahmebestimmung gilt nicht für Flächen, die nach Artikel 16 der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung vom 7. Dezember 19982 von der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) ausgeschlossen sind.
Art. 6 Abs. 2
2 Anhand einer Nährstoffbilanz oder eines vollständigen Düngungsplans ist zu zeigen, dass kein überschüssiger Phosphor und Stickstoff ausgebracht wird.
1 SR 910.13
2 SR 910.91
2007–......