Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 5 Seiten
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schen Gruppierungen als Planungs- oder Finanzierungsbasis missbraucht werden könnte.
Die Kantone und die politischen Parteien unterstützen die Bemühungen und Zielsetzungen des Bundesrates zur Erhöhung der Sicherheit vor terroristischen Anschlägen. Der Kanton Genf hebt insbesondere die Bedeutung hervor, die dem Schutz der internationalen Institutionen und ihres Personals auf seinem Territorium zukommt.
Keine Anpassung des Landesrechts erforderlich
Kantone und politische Parteien teilen die vom Bundesrat vertretene Analyse, dass die von der Vernehmlassung betroffene Ratifikation von vier Abkommen keine Anpassungen des Landesrechts erforderlich macht. Das Strafgesetzbuch, das Kernenergiegesetz, das Strahlenschutzgesetz, das Kriegsmaterialgesetz und das Seeschifffahrtsgesetz würden bereits heute verschiedene Strafbestimmungen kennen, mit denen die neuen Deliktstatbestände der vier Abkommen erfasst werden können. Auch im Bereich der internationalen Rechtshilfe seien keine Anpassungen des schweizerischen Rechts erforderlich.
Kaum Auswirkungen auf die Kantone
Weiter teilt die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer die Auffassung des Bundesrates, dass aufgrund dieser Abkommen den schweizerischen Polizeikorps keine ersichtliche Mehrarbeit entsteht, zumal es sich bei fast sämtlichen Strafbestimmungen um Tatbestände handelt, die in der Kompetenz der Strafverfolgungsbehörden des Bundes liegen. Einzig der Kanton Waadt macht geltend, dass die Kantone mit präventiven Polizeiaufgaben zum Schutze der Staatssicherheit betraut sind. Diese Aufgabe werde zwar vom Bund finanziert, es fehlten jedoch die notwendigen Gesetze, die es den Kantonen erlauben würden, diese präventivpolizeilichen Aufgaben wahrzunehmen. In allgemeiner Weise habe der Kanton Waadt bereits anlässlich der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit auf diese Situation hingewiesen. Er habe auch damals bemerkt, dass eine Verstärkung kantonaler Strukturen in diesem Bereich finanzielle Folgen haben würde, die vom Bund zu tragen wären, da der Kanton hier eine Bundesaufgabe wahrnehmen würde.
Schutz der Menschenrechte
Der Kanton Genf stellt in seiner Stellungnahme mit Befriedigung fest, dass die Abkommen auch gegenüber Personen, die terroristischer Handlungen verdächtigt werden, die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards vorschreiben. Diese