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Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 10 Seiten
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Übersetzung1
Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden
Die Vertragsstaaten dieses Protokolls –
als Vertragsparteien des am 10. März 1988 in Rom beschlossenen Protokolls zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden,
in der Erkenntnis, dass die Gründe für die Ausarbeitung des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt auch hinsichtlich fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden, zutreffen,
unter Berücksichtigung der Bestimmungen der genannten Protokolle –
sind wie folgt übereingekommen:
ARTIKEL 1
Im Sinne dieses Protokolls
1. bedeutet "Protokoll von 1988" das am 10. März 1988 in Rom beschlossene
Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden;
2. bedeutet "Organisation" die Internationale Seeschifffahrts-Organisation;
3. bedeutet "Generalsekretär" den Generalsekretär der Organisation.
1 Übersetzung des französischen Originaltexts.