Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/81: Erste Teilrevision des Luftfahrtgesetzes · 45 Seiten

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verrechnen. Der Kanton ZH beantragt deshalb, die dafür nötigen Grundlagen im Rahmen der vorliegenden Gesetzesrevision zu schaffen.

10.2 Stellungnahmen zur Koordination von Zeitnischen (Art. 39a E LFG)

Die SIAA und Unique bezweifeln, dass durch Art. 39a E LFG sämtliche in der befristeten Slotkoordinationsverordnung vom 17. August 2005 enthaltenen Vorschriften gedeckt werden. Insbesondere sei fraglich, ob die Tatbestände von Art. 6 (Entgelt) und Art. 8 (Entzug von Slots) der Slotkoordinationsverordnung durch Art. 36a E LFG erfasst würden. Angesichts der Tragweite dieser Massnahme für die Betroffenen sei aufgrund der Vorgabe von Art. 164 Abs. 1 BV im LFG grundsätzlich eine besondere Grundlage zu schaffen. Art. 39a E LFG sei deshalb entsprechend konkreter zu fassen.

Lugano Airport weist darauf hin, dass im Falle der Übertragung der Slotkoordination auf einen Privaten, dieser seine Unabhängigkeit von Luftverkehrsgesellschaften nachweisen können müsse.