Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/9: Die Freisetzung umweltgefährdender Organismen wird neu geregelt (Totalrevision der Freisetzungsverordnung) · 45 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 27Fedlex · Ergebnisbericht
ENTWURF
Referenz/Aktenzeichen: F472-1857
GR, SG, TG und ZH begrüssen die Einführung eines Umweltmonitorings. Die agroscope bemängelt, der Artikel sei sehr vage formuliert, der Begriff „Umweltmonitoring“ unklar definiert und es würde nicht unterschieden zwischen case-specific monitoring und general surveillance. Darüber hinaus müsse zudem der Überwachungsplan des Gesuchstellers berücksichtigt werden. Gemeinden, FES und VSSG kritisieren, dass Bestimmungen zu Prävention und Früherkennung, insbesondere zu Bestandesaufnahmen, fehlen, welche die Grundsätze für eine erfolgreiche und nachhaltige Bekämpfung bilden. Ausserdem fehlen nach ihrer Auffassung hierfür Finanzierungsvorschläge.
Für die SGCI ist zwingend die Mitarbeit der betroffenen Kreise (Anwender, Kantone) vorzusehen. Und auch Internutrition fordert die Möglichkeit der Mitgestaltung bzw. zu Einsprachen, falls geplante Massnahmen nicht sinnvoll erscheinen. Der VSB kann einem Umweltmonitoring zutimmen, sofern die Resultate laufend und transparent an die Betroffenen kommuniziert werden.
Für das CABI ist nicht verständlich, warum Organismen beobachtet werden sollen, die bekanntermassen in Europa bereits Probleme verursachen. CABI empfiehlt, sich statt dessen auf diejenigen Organismen zu konzentrieren, die momentan noch ausgerottet werden können, z.B. Ludwigia grandiflora, da es sich gezeigt hat, dass ein frühzeitiges Einschreiten (Ausrottung von kleinen, isolierten Beständen), die Ausbreitung von invasiven Arten effektiv vermindert und ein kostengünstiges Instrument im Kampf gegen Invasoren ist. Die SKEW fordert, das Umweltmonitoring als Instrument der Vorbeugung und Früherkennung zu nutzen und unbedingt auszuweiten auf verdächtige, potentiell invasive Arten, die noch nicht in einer der beiden Listen stehen. Die SVFA weist darauf hin, dass auch in aquatischen Ökosystemen die Problematik von invasiven, unerwünschten Arten besteht und ein Monito-
ringprogramm deshalb auch diesem Aspekt Rechnung tragen sollte.
Abs.2
Nach Auffassung verschiedener Kantone und Gemeinden sind die Monitoringziele
zusammen mit den Kantonen (ERFA BIO, AR, BL, GL, GR, SH, SZ, SG, TG) bzw.
zusammen mit den Regionen (Stadt Luzern/Sicherheitsdirektion, Stadt Lu-
zern/Umweltschutz, Stadt Schaffhausen, Stadt St. Gallen, Stadt Zürich Grün, FES, VSSG) festzulegen. TG fordert eine Mitarbeit auch bei der Festlegung der Methoden, Indikatoren und Beurteilungskriterien. LU verlangt, auch beabsichtigt freigesetzte pathogene Organismen zu berücksichtigen.
Abs. 5
Stadt Luzern/Sicherheitsdirektion, Stadt Luzern/Umweltschutz, Stadt Schaffhausen, Stadt St. Gallen, FES und VSSG beantragen, dass das BAFU anstelle Abklärungen zu kausalen Zusammenhängen auch für Neozooen eine Schwarze Liste und eine Watch-Liste erarbeitet.
Abs. 6neu
AG, NW, SO, FFU, VKS und SVU beantragen eine neue Bestimmung, nach der das BAFU die Kantone umgehend informiert, wenn die Erhebungen Hinweise auf Schädigungen ergeben, um eine erfolgreiche Bekämpfung von Schadorganismen sicherzustellen.
Art. 43 Bekämpfung
AR und ZH begrüssen ausdrücklich die Ergänzung der Schutzgüter um die menschliche Gesundheit sowie die explizite Verpflichtung der Kantone zur Bekämpfung. Auch FR begrüsst grundsätzlich die Möglichkeit der Kantone, Bekämpfungsmassnahmen anzuordnen, verlangt allerdings die Regelung der Finanzierung. GE und JU bemängeln, dass nicht klar konkretisiert ist, um welche Organismen es sich handelt, d.h. den fehlenden Bezug zu den Anhängen 2.1 und 2.2. SG sieht einen Widerspruch zwischen der Verordnung, wonach bei der Bekämpfung die Arten nach Anhang 2.1 im Vordergrund stehen, und den Erläuterungen, nach denen die Kantone freie Wahl haben. Nach Auffassung der eawag muss der Bund generell vorschreiben, welche schädlichen Organismen zu bekämpfen sind.
Verschiedene Kantone und Gemeinden fordern
27/45 16.73/2003-00804/03/10/09/07/F472-1857