Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/92: Verordnung über die Steuerleichterungen zugunsten von Unternehmen in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten und Verordnung über die Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete · 6 Seiten

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Référence: 2007-10-02/50

1 Einführung

Am 4. Juli 2007 hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) zu zwei Verordnungsentwürfen ein Anhörungsverfahren in den Kantonen durchgeführt:

• eine Verordnung des Bundesrates über die Steuererleichterungen zugunsten von Unternehmen in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten, welche namentlich die Anwendung von Artikel 12 des neuen Bundesgesetzes über Regionalpolitik (SR 901.0) regelt, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird;

• eine neue Abgrenzung der Regionen, welche in den Genuss dieser Erleichterungen kommen, in Form einer Revision der heutigen Verordnung des EVD (SR 951.931).

Die Anhörung ging am 28. September 2007 zu Ende. Bis am 3. Oktober haben sich alle 26 Kantone und Halbkantone geäussert. Neben den Kantonen haben auch die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz der Westschweiz (CDEP-SO) und die Vereinigung der Städte des Jurabogens eine Stellungnahme abgegeben; ebenso die Liberale Partei der Schweiz, vier Wirtschaftsorganisationen (Swiss-American Chamber of Commerce, Centre patronal, Swissholdings und Fédération des entreprises romandes) und zwei Beratungsunternehmen (Deloitte, PriceWaterhouseCoopers PWC).

2 Allgemeine Ergebnisse

Der Entwurf der Vollzugsverordnung des Bundesrates hat nur wenige Kommentare hervorgerufen: 16 der 26 Kantone, die eine Stellungnahme abgaben, haben keine konkreten Bemerkungen formuliert und unterstützen demnach den Vorschlag des EVD. Die Änderungsvorschläge der zehn Kantone, die sich dazu geäussert haben, gehen nicht alle in dieselbe Richtung; die einen wünschen eine restriktivere Anwendung, andere wiederum möchten weniger eng sein.

Die neue Abgrenzung der begünstigten Regionen (Verordnung des EVD) hat ihrerseits zahlreiche Kommentare und Gegenvorschläge ausgelöst. 10 der 22 Kantone, die sich geäussert haben, und die heute von diesen Bestimmungen profitieren, sind gegen die mittlere Variante gemäss der Studie der Credit Suisse, welche zur Anhörung unterbreitet wurde; sie akzeptieren die Reduktion der begünstigten Regionen nicht, deren Ausdehnung von heute rund 27% der Gesamtbevölkerung auf rund 10% zurückgehen würde. Die Westschweizer Kantone schlagen vor, den heutigen Perimeter beizubehalten, mit der Anpassung, dass der Genferseeraum von der begünstigten Region ausgeschlossen würde. Fünf Kantone (AR, SH, SO, SG und TI) fordern, stärker von diesen Bestimmungen profitieren zu können. BE schlägt die Maximalvariante der Credit Suisse vor, wäre jedoch auch mit dem Status Quo einverstanden. Vier Kantone akzeptieren die in die Vernehmlassung gegebene mittlere Variante:

GL (Änderung von 37 auf 100 %), GR (von 24 auf 63 %), TG (von 24 auf 0 %) und UR (von 89 auf 100 %). LU möchte eine Region hinzufügen, die kürzlich von einer Unternehmensschliessung getroffen wurde. Die zurzeit nicht begünstigten Kantone haben sich für eine restriktive Nutzung dieser Bestimmungen ausgesprochen (AG, AI, BS, GE, NW, SZ und ZG). BL hat auf eine Stellungnahme verzichtet, während drei Kantone sich für die Minimalvariante der Credit Suisse ausgesprochen haben (AG, AI und BS). GE plädiert ebenfalls für eine restriktive Nutzung, unterstützt jedoch den Vorschlag der CDEP-SO hinsichtlich des Anwendungsperimeters.

Wenn man alle Vorschläge der Kantone berücksichtigte, würde der Anwendungsperimeter der Steuererleichterungen ungefähr einen Anteil von 27,6% an der Gesamtbevölkerung umfassen, gegenüber heute 27,3% und 10% in der zur Anhörung vorgelegten Variante (siehe Anhang: Zusammenfassung der Resultate). Die anderen Stellung nehmenden Organisationen haben mehrheitlich eine Ausweitung des Anwendungsperimeters vorgeschlagen, wobei

2/6 Contributions pour NPR (644.20/2006/00713)