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Vernehmlassung 2007/105: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI über die Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden · 12 Seiten

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Beilage

Bundesgesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und denjenigen der anderen Schengen-Staaten (Schengen-Informationsaustausch-Gesetz, SIaG)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 123 Absatz 1 der Bundesverfassung5,

in Ausführung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 20066 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

7

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … ,

beschliesst:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

1 Um den Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungensbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union umzusetzen, regelt das nachfolgende Gesetz:

a. die Modalitäten des Informationsaustauschs auf Anfrage zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und den Strafverfolgungsbehörden der Staaten, die mit der Schweiz über eines der Schengen-Assoziierungsabkommen verbunden sind (Schengen-Staaten), zum Zweck der Verhütung und Verfolgung von strafbaren Handlungen, sofern in einem Spezialgesetz oder in einem Abkommen vorgesehen ist, dass Daten zwischen den vorstehend genannten Behörden und zu den vorstehend genannten Zwecken kommuniziert werden dürfen.

5 SR 101

6 ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 89

7 BBl 200…