Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/105: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI über die Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden · 6 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Der Kanton Schwyz heisst das neue Gesetz gut, stellt aber die Frage, weshalb der Bund sich dagegen entschieden hat, die Gesetzesbestimmungen in der Eidgenössischen Strafprozessordnung zu verankern. Ausserdem bestehe Unklarheit über die Verwendung der Bezeichnung “Schengen-Staaten” und “assoziierte Staaten”. Diese Begriffe seien zu definieren. Auch werde im Gesetz nicht geregelt, welche Folgen es hätte, würde beispielsweise mit dem Versenden einer Information jemandes Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Vorgeschlagen wird deshalb, in einem Zusatzartikel die Sanktionen zu regeln.

Der Kanton Basel-Land ist mit dem Gesetzesentwurf einverstanden, bedauert es aber, dass der Bund nicht ein Gesetz geschrieben habe, das für alle Schweizer Strafverfolgungsbehörden gilt. Die Idee eines für alle geltenden Gesetzes sei eingehender zu prüfen. Gegebenenfalls solle der Bund ein Bundesgesetz verfassen, das alle Aspekte des Informationsaustausches zwischen schweizerischen und ausländischen Strafverfolgungsbehörden regle.

Der Kanton Aargau heisst den Gesetzesentwurf gut, verlangt aber, dass der Artikel 2  er regelt, welche Informationen mit anderen Behörden ausgetauscht werden dürfen  klarer verfasst werde, damit das Bank-, das Berufs- und das Fabrikationsgeheimnis geschützt seien. Auch die Artikel 6 und 7 SIaG seien zu präzisieren. Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe e SIaG sei dahingehend zu ändern, dass wie unter bestehendem Schweizer Recht auch Geldstrafen und Tagessätze vorgesehen werden. Des Weiteren wird auf einen Fehler im Anhang 1 hingewiesen.

Der Kanton Waadt begrüsst dieses Gesetz, zumal es den Informationsaustausch erleichtere. Es wird darauf hingewiesen, dass es beim Informationsaustausch nach dem neuen Gesetz und dem herkömmlichen Rechtshilfeverfahren zu Überlappungen oder Verwechslungen kommen könne. Die Gefahr bestehe vor allem hinsichtlich der Artikel 6 SIaG und Artikel 67a IRSG. Damit es möglichst zu keiner Verwechslung kommen kann, sei in der Praxis eine Verwendungsbeschränkung anzubringen in der Art „Ausschliesslich für polizeiliche Zwecke. Nicht verwendbar als Beweis in Strafuntersuchung“. Des Weiteren wird vorgeschlagen, in einem Handbuch zu präzisieren, welche Art von Information im Zuge eines Ermittlungsverfahrens und welche im Rahmen polizeilicher Nachforschungen erhoben wird und wie Formblätter zu verwenden sind.

4. Ergebnis der Vernehmlassung unter politischen Parteien

Die FDP weist in ihrer Antwort darauf hin, dass das Schweizer Volk am 5. Juni 2005 sich für Schengen und Dublin ausgesprochen hat. Die FDP begrüsst die Umsetzung und Konsolidierung der bilateralen Abkommen. Die Partei hofft darauf, dass dieses Gesetz den Informationsaustausch erleichtere und dank der kürzeren Bearbeitungszeit für die Behandlung von Strafverfahren effizienter gestalte.

Die CSP ist mit dem Gesetzesentwurf einverstanden. Sie begrüsst die Tatsache, dass eine Information nur dann in einem Gerichtsverfahren verwendet werden darf, wenn sie auf dem Weg der Rechtshilfe weiterhin angefordert worden ist.

Die CVP und die SP verzichten auf eine Stellungnahme.

Die SVP lehnt den Gesetzesentwurf kategorisch ab; er sei inakzeptabel. Schon die Voraussetzungen des Verfahrens liessen die Vernehmlassung zur Farce werden. Die SVP habe seinerzeit die Schengen-Abkommen abgelehnt. Mit dem neuen Gesetz werden der Schutz der Privatsphäre, das Berufs-, Geschäfts- und Bankgeheimnis ausgehebelt, moniert die