Anhang 1 zu Bericht

Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 4 Seiten

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Anhang 1 zum Erläuternden Bericht

Ausland; Verzicht auf Bereinigungsverfahren ausserhalb des Genehmigungsverfahrens (Art. 7 Abs. 2 RPG hat im E-REG keine Entsprechung)

8 26 - 30 klarere bundesrechtliche Vorgaben zum Inhalt

der kantonalen Richtpläne

9 34 Verbindlichkeit für die Behörden aller Stufen

erst mit der Genehmigung durch den Bund; Verzicht auf Überprüfungsautomatismus 10 31 inhaltlich unverändert; redaktionell angepasst

11 33 und 34 Abs. 1 Neu: Ermächtigung zur Delegation der Ge-

nehmigungskompetenz an das Departement im formellen Gesetz; präzisere Bestimmungen zu den Genehmigungsvoraussetzungen; Verbindlichkeit für die Behörden aller Stufen erst der Genehmigung durch den Bund.

12 32 Verdeutlichungen im Zusammenhang mit

dem nur noch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgesehenen Bereinigungsverfahren; statt 3 Jahre nur noch 1 Jahr bis zum Entscheid des Bundesrates

13 14 bis 20 Gesetzliche Verankerung des Raumkonzepts

Schweiz; Konzepte und Sachpläne; Planungszonen zur Sicherung der Flächen für Vorhaben im nationalen Interesse; stärkere Rolle des Parlaments bei den Bundesplanungen 14 35 Bundesrecht unterscheidet neu nur noch zwi-

schen Bau- und Kulturlandzonen (neuer Begriff), die komplementär zueinander sind;

Schutzaspekte bleiben unverändert wichtig; Verdeutlichung der Rolle der Nutzungsplanung im Zusammenhang mit der rationellen Energienutzung und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen

15 40 Baulandbedarf muss regional ausgewiesen

sein; Einzonung setzt Verfügbarkeit des Landes voraus; Verzicht auf die 15-Jahres-Frist 16 - 16b 48 - 58 (vor allem 48 neue Regelung für das Bauen ausserhalb der

und 53) Bauzonen

17 48 - 58 (vor allem 35 neue Regelung für das Bauen ausserhalb der

Abs. 3) Bauzonen

18 Abs. 1 und 2 48 - 58 (vor allem 51) neue Regelung für das Bauen ausserhalb der

Bauzonen

18 Abs. 3 48 Abs. 5 redaktionell angepasst

18a 35 Abs. 4 und 55 breiterer, nicht mehr bloss auf die Solarener-

gie ausgerichteter Anwendungsbereich; Thema in der Nutzungsplanung und bei bestehenden Bauten und Anlagen in den Kulturlandzo-