Anhang 1 zu Bericht
Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 4 Seiten
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Anhang 1 zum Erläuternden Bericht
Ausland; Verzicht auf Bereinigungsverfahren ausserhalb des Genehmigungsverfahrens (Art. 7 Abs. 2 RPG hat im E-REG keine Entsprechung)
8 26 - 30 klarere bundesrechtliche Vorgaben zum Inhalt
der kantonalen Richtpläne
9 34 Verbindlichkeit für die Behörden aller Stufen
erst mit der Genehmigung durch den Bund; Verzicht auf Überprüfungsautomatismus 10 31 inhaltlich unverändert; redaktionell angepasst
11 33 und 34 Abs. 1 Neu: Ermächtigung zur Delegation der Ge-
nehmigungskompetenz an das Departement im formellen Gesetz; präzisere Bestimmungen zu den Genehmigungsvoraussetzungen; Verbindlichkeit für die Behörden aller Stufen erst der Genehmigung durch den Bund.
12 32 Verdeutlichungen im Zusammenhang mit
dem nur noch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgesehenen Bereinigungsverfahren; statt 3 Jahre nur noch 1 Jahr bis zum Entscheid des Bundesrates
13 14 bis 20 Gesetzliche Verankerung des Raumkonzepts
Schweiz; Konzepte und Sachpläne; Planungszonen zur Sicherung der Flächen für Vorhaben im nationalen Interesse; stärkere Rolle des Parlaments bei den Bundesplanungen 14 35 Bundesrecht unterscheidet neu nur noch zwi-
schen Bau- und Kulturlandzonen (neuer Begriff), die komplementär zueinander sind;
Schutzaspekte bleiben unverändert wichtig; Verdeutlichung der Rolle der Nutzungsplanung im Zusammenhang mit der rationellen Energienutzung und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen
15 40 Baulandbedarf muss regional ausgewiesen
sein; Einzonung setzt Verfügbarkeit des Landes voraus; Verzicht auf die 15-Jahres-Frist 16 - 16b 48 - 58 (vor allem 48 neue Regelung für das Bauen ausserhalb der
und 53) Bauzonen
17 48 - 58 (vor allem 35 neue Regelung für das Bauen ausserhalb der
Abs. 3) Bauzonen
18 Abs. 1 und 2 48 - 58 (vor allem 51) neue Regelung für das Bauen ausserhalb der
Bauzonen
18 Abs. 3 48 Abs. 5 redaktionell angepasst
18a 35 Abs. 4 und 55 breiterer, nicht mehr bloss auf die Solarener-
gie ausgerichteter Anwendungsbereich; Thema in der Nutzungsplanung und bei bestehenden Bauten und Anlagen in den Kulturlandzo-