Anhang 1 zu Bericht
Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 4 Seiten
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Anhang 1 zum Erläuternden Bericht
Aufsicht
33 38 und 39 Straffung des Rechtswegs; neue Regelung
über die negative Vorwirkung
34 75 Kantone und Gemeinden sollen neu auch ge-
gen Nutzungspläne Beschwerde führen können.
35 (i.V. mit 36 Abs. 83 Abs. 3 Artikel 35 RPG ist schon heute nur noch für
3) die Nutzungspläne relevant.
36 Abs. 1 80 Abs. 1 Artikel 80 Absatz 1 entspricht dem geltenden 36 Abs. 2 84 Abs. 2 Recht wörtlich. In Artikel 83 Absatz 2 fehlt 36 Abs. 3 84 Abs. 3 der im geltenden Recht enthaltene Hinweis
auf die einschränkenden Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen (Grund: neue Regelung für das Bauen ausserhalb der Bauzonen). Art. 83 Abs. 3 entspricht dem geltenden Recht sinngemäss
37 72 Absatz 1 im neuen Recht in zwei Absätze auf-
geteilt; inhaltlich unverändert
37a 48 - 58 Keine explizite Entsprechung, da das Bauen
ausserhalb der Bauzonen neu geregelt wurde