Vorlage

Vernehmlassung 2007/110: Verordnung über die Eidg. Kommission für nukleare Sicherheit (gleichzeitig mit der Anhörung 'Verordnung über das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat') · 5 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

... Verordnung über die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (VKNS)

Entwurf vom 30. Juni 2008 vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 71 Absatz 1 und 101 Absatz 1 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 20031, verordnet:

1. Abschnitt: Stellung

Art. 1

Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (Kommission) ist eine ständige Verwaltungskommission im Sinne der Kommissionenverordnung vom 3. Juni 1996.

2. Abschnitt: Tätigkeiten

Art. 2 Verfolgen des Standes von Wissenschaft und Technik sowie der

Forschung

1 Die Kommission verfolgt den Stand von Wissenschaft und Technik insbesondere auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit.

2 Sie kann Forschungsarbeiten in der Schweiz oder die Beteiligung schweizerischer Stellen an ausländischen oder internationalen Projekten empfehlen.

Art. 3 Prüfung grundsätzlicher Fragen der nuklearen Sicherheit

1 Die Kommission prüft grundsätzliche Fragen der nuklearen Sicherheit, insbesondere in den Bereichen

a. der technischen Anlagensicherheit;

b. des Einflusses von Organisation und des menschlichen Verhaltens auf die nukleare Sicherheit;

c. der Entsorgung der radioaktiven Abfälle;

d. der Bewertung der nuklearen Sicherheit;

AS 2008 ….

1 SR 732.1