Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 57 Seiten

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4. Personelle Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass die SBB

4.1 eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt, eine

zeitgemässe Lehrlingsausbildung betreibt und bestrebt ist, die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeitenden durch Aus- und Weiterbildungsmassnahmen zu verbessern.

4.2 durch ihren Führungsstil, ihre Personalentwicklung und ihre interne Kom-

munikation Vertrauen beim Personal schafft.

4.3 für das Stammhaus (SBB AG) sowie für alle aus Auslagerungen entstande-

nen oder noch entstehenden Tochtergesellschaften die Arbeitsverhältnisse in Gesamtarbeitsverträgen vereinbart und diese mit den Personalverbänden weiterentwickelt. Die SBB garantiert den Personalverbänden ein Mitspracherecht in allen die Personalpolitik betreffenden Sachfragen.

4.4 leistungsfähige, flexible und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähige Vor-

sorgepläne anbietet.

5. Kooperationen und Beteiligungen

Die SBB kann unter Berücksichtigung der Leistungsvereinbarung und im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten im In- und Ausland Kooperationen (Beteiligungen, Allianzen, Gründung von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit) eingehen, wenn diese das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine andere strategisch-industrielle Logik aufweisen, zur Erreichung der strategischen Ziele und langfristig zur Sicherung oder Steigerung des Unternehmenswertes beitragen. Die Beteiligungen und Kooperationen müssen führungsmässig eng betreut werden sowie dem Risikoaspekt genügend Rechnung tragen.

6. Berichterstattung an den Bundesrat

Der Verwaltungsrat der SBB orientiert den Bundesrat jährlich zeitgleich mit dem Geschäftsbericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

7. Änderung

Die vorliegende Eignerstrategie beruht auf der Annahme, dass eine Lösung für die Sanierung der Pensionskasse SBB gefunden wird, zu der Bund und SBB entsprechende Beiträge leisten.

Da sich das Umfeld der Unternehmung in einem ständigen Wandel befindet, werden die strategischen Ziele bei Bedarf angepasst. Der Bundesrat entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat der SBB.