Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 57 Seiten
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Vernehmlassungsbericht
1 Situation der Pensionskasse SBB
1.1 Angeschlossene Unternehmungen
Die Pensionskasse SBB (PK SBB) ist eine im Register für berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung in der Rechtsform einer privatrechtlichen Stiftung. 26’353 Aktive und 29'636 Rentenberechtigte waren Ende 2007 bei der PK SBB versichert. Von den Rentenberechtigten sind rund 82,7% ehemalige Bundesrentner1. Sie wurden vor der Gründung der SBB AG per 1. Januar 1999 pensioniert.
Die PK SBB versichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 15 angeschlossenen Arbeitgebern, wobei davon über 97% auf die Arbeitgeber SBB AG und SBB Cargo AG entfallen. Weitere Arbeitgeber sind: Alp Transit Gotthard AG, CIT Sekretariat, login Berufsbildung, PK SBB, Rail Away AG, Region Alps SA, SBB Historic, Securitrans AG, Terminal Combiné Chavornay SA, TILO SA sowie die Zentralbahn AG, welche jedoch per 1. Januar 2008 zu einer anderen Pensionskasse wechselte.
1.2 Gründung der PK SBB
Im Zusammenhang mit den Umstrukturierungen der Unternehmen des Bundes kam es in den Jahren 1999 bis 2003 zur Gründung verschiedener neuer Pensionskassen: 1999 gründete die Swisscom ihre Pensionskasse Complan, 2001 entstand die Vorsorge RUAG. Beide Pensionskassen liessen dabei ihre Rentner in der Pensionskasse des Bundes zurück. Als auf den 1. Januar 2002 die Pensionskasse Post errichtet wurde, überführte sie sämtliche Versicherten (d. h. auch die Rentenbeziehenden) in das neue Vorsorgewerk. Das Gleiche gilt für die skycare, die Mitte 2002 errichtete Pensionskasse der Skyguide. Die Pensionskasse des Bundes migrierte ihre Versichertenbestände, inklusive der Rentner von RUAG und Swisscom, im Juni 2003 in PUBLICA.
Per 1. Januar 1999 wurde im Rahmen der ersten Bahnreform die SBB neu organisiert und von einem bundeseigenen Betrieb in eine öffentlich-rechtliche AG umgewandelt. Der Bundesbeschluss vom 20. März 1998 über die Refinanzierung der Schweizerischen Bundesbahnen (Refinanzierungsbeschluss, SR 742.30) ermächtigte den Bundesrat, Darlehen in Aktienkapital umzuwandeln, um für die SBB eine angemessene Eigenkapitalquote zu erreichen. Auf der Grundlage dieser Bestimmung verabschiedete der Bundesrat am 14. Juni 1999 die per 1. Januar 1999 erstellte Eröffnungsbilanz der SBB und legte damit die Eigenkapitalquote fest.
Zum gleichen Zeitpunkt nahm auch die privatrechtliche Stiftung PK SBB ihre Tätigkeit auf; die Rechtsgrundlage bildete Artikel 16 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) vom 20. März 1998 (SR 742.31). Die ehemalige Pensions- und Hilfskasse SBB (PHK) als Vorgängerin war eine öffent-
1 Diese ehemaligen Bundesrentner sind Rentenbeziehende, welche vor der Verselbständigung der ehemaligen Regiebetriebe pensioniert wurden. Sie waren bis Ende 2004 den Bundesrentnern gleichgestellt. Dies gilt auch für die Übergangsrentnerinnen und -rentner, die nach der Verselbständigung, aber vor Inkrafttreten des neuen Bundespersonalgesetzes, also in den Jahren 1999 und 2000, pensioniert wurden.