Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 57 Seiten

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dass die Rechnung der SBB bereits abgeschlossen war, bestand entweder die Möglichkeit, die zusätzlichen 58 Millionen Deckungslücke der Rechnung 1999 zu belasten oder den Betrag dem Bund zur Finanzierung zu übertragen. Da im Rahmen der Bahnreform ein starker Wille zur Entschuldung der SBB erkennbar war, entschied sich der Bundesrat letztlich zur zweiten Lösung.

Mindestaustrittsleistung gemäss Artikel 17 FZG

Nach diesen Ausfinanzierungen wurde festgestellt, dass die auf Schätzungen beruhende Rückstellung für die Mindestaustrittsleistung gemäss Artikel 17 des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) vom 17. Dezember 1993 (SR 831.42) nicht ausreichte. Daher finanzierte der Bund eine entsprechende Erhöhung der Deckungslücke um 149,3 Millionen (BRB vom 27. Juni 2001).

Verzicht auf Darlehensrückzahlungen wegen Rückstellungen gemäss FER 16

Für die Rechnungslegung gemäss FER 16 waren in der Eröffnungsbilanz per 1. Januar 1999 Rückstellungen von 650 Millionen nötig. Finanziert wurden sie durch einen Verzicht des Bundes auf Rückzahlung von Darlehen der SBB (BRB v. 14.6.1999).

Bei der Sanierung der SBB im Rahmen der Bahnreform wurde nicht berücksichtigt, dass die SBB ihren Altrentnern und Altrentnerinnen denselben Teuerungsausgleich gewähren mussten wie der Bund seinen Rentenbeziehenden. Man ging im Gegenteil davon aus, dass die Teuerungsgewährung auf Renten sich ausschliesslich nach den Zinserträgen der eigenen Pensionskassenanlagen richten würde. Für die Finanzierung dieses Anspruchs auf Teuerungsausgleich auf den Renten der sogenannten Altrentner mussten daher die FER-Rückstellungen um 657,2 Millionen erhöht werden. Diese Rückstellungen wurden ebenfalls durch Verzicht des Bundes auf Rückzahlung von variabel verzinslichen, bedingt rückzahlbaren Darlehen ermöglicht (BRB vom 27. Juni 2001).

Somit beliefen sich die Leistungen des Bundes an die SBB bzw. die PK SBB gesamthaft auf rund 12,6 Milliarden, wovon 11,3 Milliarden in bar bezahlt wurden. Im Umfang von rund 1,3 Milliarden verzichtete der Bund auf Forderungen gegenüber der SBB.

Tabelle 1: Leistungen des Bundes an die SBB und die PK SBB (in Millionen)

1999 2001 Total

Darlehen der PHK an die SBB

(Art. 1 Abs. 1 Bst. b Refinanzierungsbeschluss v.

20.3.98) 5910.00 5910.00 Ausfinanzierung der Unterdeckung der PHK per

Ende 1997 (Art. 16 Abs. 4 SBBG, Art. 1 Abs. 1 Bst.

a Refinanzierungsbeschluss v. 20.3.98) 5186.00 5186.00 Ausfinanzierung der Unterdeckung der PHK per

Ende 1998 (teilweise), (Art. 24 Abs. 2 Bst. a SBBG,

BRB vom 14.6.1999) 58.00 58.00 Mindestaustrittsleistung gemäss Art. 17 FZG

(Art. 16 Abs. 4 SBBG; BRB v. 27.6.01) 149.30 149.30 Verzicht auf Darlehensrückzahlungen wegen Rück-

stellungen gemäss FER 16 (Art. 1 Abs. 1 Bst. d

Refinanzierungsbeschluss v. 20.3.98; BRB

v.14.6.1999 und vom 27.6.2001) 650.00 657.20 1307.20

Total 12’610.50