Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 57 Seiten
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lich-rechtliche, unselbständige Pensionskasse mit Fehlbetrag und Leistungsgarantie des Bundes.
Die oben erwähnten Pensionskassen wurden damals nicht als geschlossene Kassen geführt und mussten deshalb im Zeitpunkt ihrer Gründung durch den Bund ausfinanziert werden. Der Deckungsgrad der einzelnen Kassen betrug im jeweiligen Gründungszeitpunkt 100 Prozent. Die Schliessung der Deckungslücken kostete den Bund über 30 Milliarden. Detaillierte Angaben zu diesen Pensionskassen und zu den bisherigen Leistungen des Bundes sind im Anhang 1 zu finden.
Im Rahmen der Refinanzierung der SBB resp. der Ausfinanzierung der PK SBB erbrachte der Bund die folgenden Leistungen:
Darlehen der PHK an die SBB
Gestützt auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b des Refinanzierungsbeschlusses vom 20. März 1998 (AS 1998 2845) übernahm der Bund die Verzinsung und Rückzahlung der den SBB von der PHK gewährten Darlehen in der Höhe von 5'910 Millionen2. Der Bund nahm die Mittel am Kapitalmarkt auf und überwies diese direkt der Pensionskasse.
Ausfinanzierung der Unterdeckung der PHK per Ende 1997
Nach dem Willen des Parlamentes hatte die PK SBB nach einer Übergangsfrist von 6 Jahren dem Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse zu genügen (Art. 16 Abs. 3 SBBG). Somit musste die bestehende Deckungslücke bis November 2004 geschlossen werden. Artikel 16 Absatz 4 des SBB-Gesetzes und Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Refinanzierungsbeschlusses bildeten die Rechtsgrundlage für die Ausfinanzierung der per Ende 1997 bestehenden Unterdeckung der Pensionskasse in der Höhe von 5’186 Millionen3. Auch diese Mittel nahm der Bund am Kapitalmarkt auf. Er überwies das Geld in den Jahren 1999 bis 2001 an die SBB und gewährte ihr ein Darlehen in entsprechender Höhe. Anschliessend verzichtete der Bund in jährlichen Tranchen auf die Rückzahlung, letztmals am 1. Juli 2004 (endgültiger Verzicht).
Ausfinanzierung der Unterdeckung der PHK per Ende 1998 (teilweise)
Zudem überwies der Bund aufgrund von Artikel 24 Abs. 2 Buchstabe a SBBG der PHK 58 Millionen zur Finanzierung der per Ende 1998 bestehenden Unterdeckung (BRB vom 14.6.1999). Dies war wie folgt begründet: Am 26. Februar 1999 hatte die SBB, unter Berücksichtigung einer Unterdeckung der Pensionskasse von 60 Millionen, die Rechnung 1998 mit einem Defizit von 21 Millionen abgeschlossen. Wenige Tage später wurde die SBB von ihrer Pensionskasse darüber informiert, dass sich ihre Unterdeckung tatsächlich auf 118 Millionen belief. In Anbetracht der Tatsache,
2 Im Refinanzierungsbeschluss vom 20. März 1998 ist ein Betrag von 5'560 Millionen aufgeführt. Darin wurde jedoch festgehalten, dass die aufgeführten Zahlen auf dem voraussichtlichen Stand Ende 1997 basieren und auf den Zeitpunkt der Refinanzierung anzupassen sind. Mit Beschluss vom 14. Dezember 1998 beschloss der Bundesrat die genauen Beträge, das Vorgehen und den Rhythmus der Ausfinanzierung.
3 Analog zur Ausfinanzierung der den SBB von der PHK gewährten Darlehen beschloss der Bundesrat am 14. Dezember 1998 die genauen Beträge, das Vorgehen und den Rhythmus der Ausfinanzierung.