Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/12: Änderung der Verordnung über das Strafregister (VOSTRA-Verordnung) · 7 Seiten

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3.3 Zum Fehlen eines Zugriffsrechts auf Gemeindeebene

Kein Kanton macht sich dafür stark, auch die Zugriffsrechte der Einbürgerungsbehörden auf Gemeindeebene auszubauen. Die Kantone AG, BL, SZ und GE sowie die DJS sprechen sich vielmehr explizit gegen eine solche Erweiterung aus.

3.4 Zum Missbrauchspotential beim Zugriff auf Daten über hängige Strafverfahren

Verschiedene Kantone argumentieren, dass die Angst vor einem Missbrauch des Zugriffsrechts auf Daten über hängige Strafverfahren unbegründet sei, wenn die Zugriffsrechte nur einem eng begrenzten Personenkreis gewährt würden (GE und SO), wenn regelmässige Kontrollen durch Bundesbehörden oder kantonalen Datenschutzbeauftragten erfolgen (JU, SO und ZH) und wenn der sorgfältigen Ausbildung und Schulung der zuständigen Behörden die nötige Beachtung geschenkt werde (JU und ZH). Auch die Kantone AI, GR und SZ argumentieren, dass die Gefahr einer Vorverurteilung nicht im befürchteten Masse bestehe, da die kantonalen Behörden – wie bisher die Bundesbehörden - mit diesen Daten umgehen können und sich Betroffene gegen ungerechtfertigte Verfahrenssistierungen oder Ablehnungsentscheide zur Wehr

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setzen können. Gemäss den Kantonen AI, GE, GR und ZH dürfe den Einbürgerungsbehörden nicht gemeinhin mangelnde Professionalität und Objektivität bzw. fehlendes Verantwortungsbewusstsein unterstellt werden; sie seien den Umgang mit besonders schützenswerten Personendaten gewohnt. Gemäss dem Kanton AI sei nicht zu erwarten, dass sich die kantonale Praxis aufgrund des Direktzugangs zu den erwähnten Daten gravierend verändern würde.

Eine Sistierung der Einbürgerung sei gemäss den Kantonen AI und GE keinesfalls als Verstoss gegen die Unschuldsvermutung zu werten. Demgegenüber sind der Kanton AR und die DJS der Meinung, dass die Ausdehnung des Zugriffsrechts auf Daten über hängige Strafverfahren mit der Unschuldsvermutung nicht zu vereinbaren ist (vgl. dazu und zu weiteren kritischen Stimmen die Ausführungen in Ziffer 3.6.2).

3.5 Zur Beschränkung des Zugriffsrechts auf Daten über Ausländer

Die Kantone AG, BE und VD sprechen sich explizit gegen die vom EDÖB geforderte Beschränkung des Zugriffsrechts auf Daten über Ausländer aus und begründen dies mit der Notwendigkeit von Nachkontrollen im Zusammenhang mit Nichtigerklärungen.

Demgegenüber hält der Kanton GE eine entsprechende Beschränkung des Online-Abfragerechts für denkbar, da die Einbürgerungsbehörden heute ohnehin nicht in der Lage seien, entsprechende Nachkontrollen durchzuführen. Auch der Kanton ZH könnte sich eine Beschränkung vorstellen, solange zum Zwecke der Nachkontrollen (welche zahlenmässig nicht so häufig seien) der schriftliche Registerzugriff über die kantonalen Koordinationsstellen möglich bleibe.

Die Skepsis des EDSB in Bezug auf die Gewährung eines Abfragerechts für Schweizer Bürger teilt auch der Kanton BS.

4 Im Kanton ZH würden bereits heute rund 15'000 Abfragen bezüglich Daten über hängige Strafverfahren aus der „Geschäftskontrolle der Direktion der Justiz und des Inneren“ getätigt.