Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/127: Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV) · 8 Seiten

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Ergebnisbericht der Anhörung vom 12. Juni 2008 bis 22. August 2008

1. Ausgangslage

Das Bundesamt für Veterinärwesen führte in der Zeit vom 12. Juni 2008 bis 22. August 2008 eine Anhörung zur Änderung folgender Verordnungen durch:

• Tierseuchenverordnung

• Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank

• Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr

• Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten

• Landwirtschaftliche Datenverordnung

Bei den Verordnungsänderungen geht es insbesondere um die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zum Tierverkehr bei den Schweinen (gemeinsames BLW-BVET-Projekt „Tierverkehrsdatenbank Schweine“), zu den Änderungen des Tierseuchengesetzes, welches im Rahmen der AP 2011 geändert wurde (zentrale Registrierung von Tierhaltungen mit Equiden, Hausgeflügel, Fischen oder Bienen und Schlachtabgabe) sowie um Anpassungen bei Bekämpfungsmassnahmen, die sich auf Grund einer veränderten Lage bei verschiedenen Seuchen ergeben haben.

Es sind insgesamt 63 Stellungnahmen eingegangen: 26 kantonale Departemente, 2 kantonale Amtsstellen (2 Veterinärämter), 1 gemeinsame Stellungnahme der VSKT Region Ost und Süd (9 Veterinärämter), 16 landwirtschaftliche und Tierhalterorganisationen, 3 Viehhandelsorganisationen, 3 Organisationen der Fleischwirtschaft, 4 Universitätsinstitute, 1 tierärztliche Organisation und 7 weitere Organisationen.

2. Allgemeine Bemerkungen

Die meisten Organisationen und Kantone sind mit den Änderungsvorschlägen grundsätzlich einverstanden. Sie geben aber zu bedenken, dass alle kostentreibenden Bestimmungen im Zuge der sich öffnenden Märkte auf ein Minimum beschränkt werden sollen, dass zwischen Wünschbarem und Machbarem unterschieden werden soll und dass die Vorschriften einhaltbar und kontrollierbar sein müssen.

Für einige gehen die Änderungsvorschläge viel zu weit, diese seien bürokratisch, kostentreibend und würden die Konkurrenzfähigkeit der einheimischen Produktion schwächen. Der Verwaltung wird unnötige Eile bei der Umsetzung von EU-Vorgaben vorgeworfen.

Entsprechend wurden viele Forderungen für eine „Entschärfung“ der Bestimmungen eingegeben:

• Der Bund soll sich am Aufbau und Unterhalt des nationalen Betriebsregisters beteiligen (AG, BE, TG).

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