Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/127: Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV) · 8 Seiten
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• Die identitas schlägt vor, die Daten der Bestandeskontrolle an ein zentrales System zu melden, so dass dem zuständigen Bieneninspektor die Daten aufbereitet werden können.
Bekämpfung der Faul- und Sauerbrut:
• Die verschärften Massnahmen mit der Verhängung eines Sperrgebiets bei der Sauerbrutbekämpfung werden von vielen Stellen ausdrücklich begrüsst (VSBV, VSKT O+S, TG, GR, AR, AI) mit dem Hinweis zu prüfen, ob der Bieneninspektor der Bildungsverordnung für Personen im öffentlichen Veterinärdienst unterstellt werden könnte (Schaffung eines Fachassistenten Bienen), um den gesteigerten Anforderungen an die Bieneninspektoren entsprechend Rechnung zu tragen.
• Die Kantone BE, AG, BS und GL lehnen die Vorschläge zur verschärften Sauerbrut-Bekämpfung aus Ressourcengründen und wegen fehlenden Hinweisen auf den Nutzen generell ab. Der Kanton TI möchte eine längere Frist (mehr als 10 Tage) für das Vernichten von betroffenen Völkern. Der Kanton BS möchte zudem klare Technische Weisungen für die Reinigung und Desinfektion von Bienenständen ausgearbeitet haben und lehnt die Nachkontrolle von Bienenständen im ehemaligen Sperrgebiet aus Ressourcengründen ab (Art. 273, Abs. 6).
• Der Kanton SG schlägt vor, für Sauerbrut grundsätzlich eine Standsperre auszusprechen mit der Möglichkeit, dass der Bieneninspektor in Gebieten mit starkem Befall ein Sperrgebiet bezeichnen könnte. Die Bieneninspektoren sollen zudem die Grösse des Sperrgebietes selber festlegen können, da 2km willkürlich seien.
• Der Kanton VD schlägt vor, dass bei der Sanierung eines Standes sämtliches altes Wabenmaterial, Wachs und Honig vernichtet werden soll (Art. 273, Abs. 3).
• Es wurde vom Zentrum für Bienenforschung angeregt, in den Artikeln Art. 271, Abs. 1c und Art. 273, Abs. 1d den veralteten Begriff „Honigsammelstellen“ zu streichen.
3.5. Coxiellose, Rauschbrand, Schafräude und Bösartiges Katarrhalfieber
Die Rückstufung und der Verzicht auf einzelne Seuchen (Coxiellose, Rauschbrand, Schafräude und BKF) wird von Kantonen und Verbänden begrüsst. Einzig das Institut für Parasitologie (Universität Zürich) wünscht, dass die Schafräude zumindest noch als zu überwachende Seuche aufgeführt wird und befürchtet bei einem vollständigen Verzicht auf eine staatlich vorgeschriebene Bekämpfung eine Zunahme der Fälle.
3.6. Bovine spongiforme Encephalopathie (BSE)
Die Möglichkeit zur Nutzung der Kohortentiere bis an das Ende der Produktionsphase wird ausnahmslos begrüsst.
• Von verschiedenen Kantonen (ZH, AI/AR) wird gewünscht, dass der Begriff „Ende der Produktionsphase“ präzisiert wird.
3.7. Caprine Arthritis Encephalitis (CAE)
Die grundsätzliche Anerkennung der Schweizer Ziegenbestände als CAE frei bis zum Vorliegen eines Verdachts wird allgemein begrüsst.
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