Vorlage

Vernehmlassung 2007/130: Änderung der Verordnung über die Erfindungspatente · 42 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Verordnung über die Erfindungspatente Entwurf (Patentverordnung, PatV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Patentverordnung vom 19. Oktober 19771 wird wie folgt geändert:

Ersatz von Ausdrücken

Im ganzen Erlass werden die folgenden Ausdrücke ersetzt:

- «Patentbewerber» durch «Anmelder»;

- «Patentgesuch» durch «Anmeldung»; und

- «innert» durch «innerhalb von».

Art. 1 Abs. 2

2Der Vollzug der Artikel 86a – 86k des Gesetzes und der Artikel 133 – 139 dieser Verordnung ist Sache der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Art. 4 Abs. 6 und 7

6Ist die Übersetzung eines Dokuments einzureichen und bestehen Zweifel an ihrer Richtigkeit, so kann verlangt werden, dass die Richtigkeit innerhalb der dafür angesetzten Frist bescheinigt wird. Das Institut teilt die Gründe für seine Zweifel mit. Wird die Bescheinigung nicht eingereicht, so gilt das Dokument als nicht eingegangen.

7Sind die Unterlagen einer Teilanmeldung (Art. 57 des Gesetzes), eines Antrags auf Errichtung eines neuen Patents (Art. 25, 27 und 30 des Gesetzes) oder einer Anmeldung, die ein Prioritätsrecht aufgrund einer schweizerischen Erstanmeldung beansprucht (innere Priorität, Art. 17 Abs. 1terdes Gesetzes), nicht in der Amtssprache der zugrunde liegenden Anmeldung oder des zugrunde liegenden Patents abgefasst, so setzt das Institut dem Anmelder oder Patentinhaber eine Frist, innerhalb derer er eine Übersetzung in diese Sprache einreichen kann.

1 SR 232.141