Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten

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prüfungsprozess zu unterziehen und somit die Stärkung der Gesundheitskompetenz zu begünstigen. Denn nur durch stetige Förderung der Gesundheitskompetenz können Bürger und Bürgerinnen in der Informationsgesellschaft eigenverantwortlich gesundheitsrelevante Entscheide treffen und so das Gesundheitssystem wenn nötig effizient nutzen. Für die Gesundheitsbehörden auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden soll deshalb die gemeinsame Maxime gelten: Informieren, Kommunizieren, Aufklären. Dabei geht es in erster Linie um Gesundheitsinformationen und um Gesundheitswissen. Je weiter die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranschreitet, desto wichtiger werden Informationen, Empfehlungen und oder Anleitungen zum Umgang mit persönlichen und medizinischen Daten. Die Umsetzung von Ziel B2 soll im Rahmen des nationalen Koordinationsorgans Bund-Kantone erfolgen. Das zu prüfende Informationsportal sollte Ausbaumöglichkeiten in Richtung Patientendossier (Ziel B3) umfassen.

¾ Ziel B3: Bis 2015 ist der sichere Zugang der Bürgerinnen und Bürger Zugang zum eigenen

auf ihr elektronisches Patientendossier verknüpft mit der Möglichkeit, Patientendossier strukturierte, zertifizierte und spezifische Informationen abzurufen.

Der Zugang zum Patientendossier muss qualitativ hochwertig sein. Diese „Online-Eingangstür“ soll mit validierten Informationen ausgestattet sein, die je nach Krankheitsgruppe spezifisch sein können (z.B. chronische Krankheiten, bekannte Risikofaktoren). Unlautere Werbebotschaften haben hier jedoch keinen Platz. Zu prüfen ist, ob der Aufbau eines neuen interaktiven Gesundheitsportals sinnvoll sein könnte, um in der Bevölkerung das notwendige Vertrauen zu schaffen. Denkbar ist eine Zugangsstruktur mit drei Ebenen:

¾ Ebene 1 (öffentlicher Bereich): Allgemeine Gesundheitsratschläge sowie Zugang zu Gesundheitsbehörden und -anbietern;

¾ Ebene 2 (personalisierter Bereich): Gesundheitsratschläge gemäss persönlichem Profil, das heisst Verknüpfung mit typologisch relevanten Informationen (z.B. Prävention);

¾ Ebene 3 (Sicherer Bereich): Zugriff auf persönliche Daten

Im Rahmen der Umsetzung der drei Ziele des Handlungsfeldes muss das Koordinationsorgan darauf achten, dass nicht nur Fachexperten, sondern speziell auch Konsumenten- und Patientenorganisationen beigezogen werden.