Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten

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spricht in der obligatorischen Krankenversicherung einem Betrag von rund

700 Millionen Franken und im gesamten Gesundheitswesen einem sol-

chen von rund 1,5 Milliarden Franken.

Vor diesem Hintergrund ist eine Klärung wichtig, welche Behörden bei Welche Behörde muss Bund, Kantonen und Gemeinden welche Gesundheitsinformationen si- welche Informationen cherstellen müssen. Grundsätzlich soll die Fähigkeit der Bürgerinnen und sicherstellen?

Bürger unterstützt werden, Entscheidungen zu treffen, die im Interesse

ihrer Gesundheit sind. Einige Beispiele zu Behördeninformationen:

¾ Adressen, Register, Leistungserbringer, Rollen der Behörden im

Gesundheitssystem;

¾ Rechte des Patientinnen und Patienten;

¾ Gesundheitsschutz, Prävention;

¾ Umgang mit Gesundheitskrisen (z.B. Crisis literacy);

¾ Krankheiten: Evtl. Links auf qualitativ empfehlenswerte Websites

oder -portale der Gesundheitsinstitutionen bzw. von professionel-

len Anbietern.

Seit dem Aufkommen des Internets in den 90er-Jahren, entwickeln sich Gesundheitswesen die Möglichkeiten von Online-Angeboten laufend weiter: nutzt nicht alle

¾ Information: Zuerst stand der elektronische Zugriff auf relevante Möglichkeiten

Informationen zu Gesundheits- oder Krankheitsfragen im Vorder-

grund (z.B. krankheitsbezogene Websites, Guidelines);

¾ Transaktion: Im Gesundheitswesen wird die Möglichkeit häufig

benutzt, Nachrichten zu versenden (z.B. eMail, Dokumente);

¾ Interaktion: Andere Branchen ermöglichen bereits den selbständi-

gen Zugang in ihre Systeme (z.B. Online-Reservationssysteme in

der Reisebranche);

¾ Dienstleistungserbringung: Im Gesundheitswesen noch die Aus-

nahme sind Leistungen, die routinemässig über Telefon und In-

ternet erbracht werden (z.B. Telekonsultation, Telemonitoring).

Die Entwicklung des Patientendossiers macht den frühzeitigen Einbezug Patientendossier: der Bürgerinnen und Bürgern notwendig. Seitens der Behörden und der Frühzeitiger Einbezug Akteure in der Gesundheitsversorgung sollen ihnen wichtige Informatio- der Bürgerinnen und nen bereitgestellt werden. Die Entwicklung dieser Kommunikationsmög- Bürger

lichkeiten bedingt ein strategisches Vorgehen und grundsätzliche Überle-

gungen zum Umgang mit Gesundheitsinformationen.