Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten
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spricht in der obligatorischen Krankenversicherung einem Betrag von rund
700 Millionen Franken und im gesamten Gesundheitswesen einem sol-
chen von rund 1,5 Milliarden Franken.
Vor diesem Hintergrund ist eine Klärung wichtig, welche Behörden bei Welche Behörde muss Bund, Kantonen und Gemeinden welche Gesundheitsinformationen si- welche Informationen cherstellen müssen. Grundsätzlich soll die Fähigkeit der Bürgerinnen und sicherstellen?
Bürger unterstützt werden, Entscheidungen zu treffen, die im Interesse
ihrer Gesundheit sind. Einige Beispiele zu Behördeninformationen:
¾ Adressen, Register, Leistungserbringer, Rollen der Behörden im
Gesundheitssystem;
¾ Rechte des Patientinnen und Patienten;
¾ Gesundheitsschutz, Prävention;
¾ Umgang mit Gesundheitskrisen (z.B. Crisis literacy);
¾ Krankheiten: Evtl. Links auf qualitativ empfehlenswerte Websites
oder -portale der Gesundheitsinstitutionen bzw. von professionel-
len Anbietern.
Seit dem Aufkommen des Internets in den 90er-Jahren, entwickeln sich Gesundheitswesen die Möglichkeiten von Online-Angeboten laufend weiter: nutzt nicht alle
¾ Information: Zuerst stand der elektronische Zugriff auf relevante Möglichkeiten
Informationen zu Gesundheits- oder Krankheitsfragen im Vorder-
grund (z.B. krankheitsbezogene Websites, Guidelines);
¾ Transaktion: Im Gesundheitswesen wird die Möglichkeit häufig
benutzt, Nachrichten zu versenden (z.B. eMail, Dokumente);
¾ Interaktion: Andere Branchen ermöglichen bereits den selbständi-
gen Zugang in ihre Systeme (z.B. Online-Reservationssysteme in
der Reisebranche);
¾ Dienstleistungserbringung: Im Gesundheitswesen noch die Aus-
nahme sind Leistungen, die routinemässig über Telefon und In-
ternet erbracht werden (z.B. Telekonsultation, Telemonitoring).
Die Entwicklung des Patientendossiers macht den frühzeitigen Einbezug Patientendossier: der Bürgerinnen und Bürgern notwendig. Seitens der Behörden und der Frühzeitiger Einbezug Akteure in der Gesundheitsversorgung sollen ihnen wichtige Informatio- der Bürgerinnen und nen bereitgestellt werden. Die Entwicklung dieser Kommunikationsmög- Bürger
lichkeiten bedingt ein strategisches Vorgehen und grundsätzliche Überle-
gungen zum Umgang mit Gesundheitsinformationen.