Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 34Fedlex · Erläuternder Bericht

Seite 33

abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass Bund und Kantone die Ziele der Strategie gemeinsam umsetzen und die „eHealth” Vorhaben untereinander koordinieren. Aufgrund der beschränkten Kompetenzen des Bundes sowie der Tatsache, dass kantonale Initiativen ohne regionale und nationale Koordination nur wenig Aussicht auf Erfolg haben, ist ein gemeinsames Vorgehen zwingend. Dieses garantiert die gemeinsame Zielorientierung sowie die Planungssicherheit für Initiativen von Bund, Kantonen, Akteuren im Gesundheitssystem und Privaten. Ein nationales Koordinationsorgan soll unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Überlegungen den konkreten Umsetzungsfahrplan festlegen, den gesetzlichen Anpassungsbedarf eruieren und die Zusammenarbeit und Koordination unter den einzelnen „eHealth”-Projekten sicherstellen.

(siehe auch Kapitel 10 „Prioritäre Massnahmen)

¾ Ziel C2: Bis Ende 2007 sind die Akteure des Gesundheitssystems so Rollen der Akteure

in den Prozess der Strategieumsetzung involviert, dass sie ihre Rolle definieren können, sich positioniert haben und je nach Betroffenheit aktiv am Umsetzungsprozess teilnehmen.

Die Planung und Umsetzung von „eHealth” Projekten ist ohne aktive Beteiligung der betroffenen Akteure undenkbar. Die Akteure des Gesundheitssystems müssen folglich auf jeder Stufe einbezogen werden – unter anderem die wichtigsten Verbände (Leistungserbringer, Versicherer, Patienten- und Konsumentenorganisationen) in einer beratenden Begleitgruppe des nationalen Koordinationsorgans, die Fachleute der Verbände fallweise in den Arbeitsgruppen, welche konkrete Projekte vorbereiten.

¾ Ziel C3: Bis Ende 2008 sind die offenen rechtlichen Fragen geklärt Gesetzgebung

und Gesetzgebungsprozesse zur Umsetzung der Strategieziele bei Bund und Kantonen entsprechend ihrer Kompetenzen eingeleitet.

„eHealth” benötigt durchgehende praktikable Rechtsgrundlagen. Je nach Zuständigkeit sind gesetzliche Grundlage bei Bund und Kantonen zu etablieren. Zunächst muss jedoch in einer vertieften Analyse abgeklärt werden, welche Themen zu regeln sind und ob Bund oder Kantone für das jeweilige Thema zuständig sind. Anschliessend können auf beiden Ebenen die Gesetzgebungsprozesse ausgelöst werden.

(siehe auch Kapitel 10 „Prioritäre Massnahmen“)

¾ Ziel C4: Bis Ende 2008 ist ein Prozess zum schrittweisen Auf- und „eHealth”-Architektur

Ausbau einer nationalen „eHealth”-Architektur definiert. und Interoperabilität

Die „eHealth”-Architektur ist in der Planungsphase ein modellhafter Entwurf einer Gesamtkonzeption der organisatorischen, normativen und technischen Voraussetzungen, Verfahren oder Teilsysteme, die zur Umsetzung der Strategieziele notwendig sind. Er dient den beteiligten Akteuren als Grundlage für den Aufbau eines elektronischen Dienstleistungsangebots, das bezüglich Qualität, Effizienz und Sicherheit hohen Anforderungen genügen und dennoch kostengünstig sein muss. Der modellhafte Entwurf der „eHealth”-Architektur soll die Bausteine der nationalen Strate-