Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten

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gie „eHealth” benennen, deren Anordnung festlegen sowie Standards und Arbeitsablaufprozesse definieren. Die verschiedenen Systeme müssen technisch und organisatorisch fähig sein, nahtlos zusammen zu arbeiten sowie Informationen effizient und verwertbar auszutauschen. Deshalb ist auf die Verwendung offener Standards und Schnittstellen zu achten, was die lieferantenunabhängige Flexibilität der „eHealth”-Architektur in die Zukunft sichert und deren nationale und internationale Interoperabilität garantiert. Die „eHealth”-Architektur soll in Partnerschaft mit Privaten aufgebaut werden, je nach Zielsetzung kantonal, regional oder schweizweit. Die Finanzierung ist durch das Koordinationsorgan in Sondervereinbarungen zu regeln.

Bausteine einer „eHealth”-Architektur Schweiz

¾ Ziel C5: Bis Ende 2008 ist geklärt, unter welchen Rahmenbedingun- Öffentlich-private

gen Partnerschaften zwischen der öffentlichen Hand und der Privat- Partnerschaften wirtschaft etabliert werden können (z.B. Public Private Partnership).

Bei „eHealth” stösst die rein öffentliche Umsetzung ebenso an Grenzen wie eine Übertragung aller Aufgaben an Private. Zur Beschleunigung der Strategieumsetzung kann es deshalb zielführend sein, eine Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft als „Public Private Partnership“ (PPP) zu etablieren. Die PPP stellt den Wissenstransfer, die Vernetzungen und effiziente Lösungen sicher, basierend auf dem Ansatz der Effizienzsteigerung durch gemeinsame Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit besserer Verteilung von Risiken. Je nach Projekt und Umsetzungsaufgabe ist zu prüfen, ob Partnerschaften Sinn machen und wie sie mit dem Submissionsrecht vereinbar sind. Die Partnerschaften können durch gemeinsame Trägerschaften und langfristige Zusammenarbeitsverträge etabliert werden.