Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten
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8 Voraussetzungen zur Umsetzung der Strategie
8.1 Einleitung
Damit die Ziele der Strategie „eHealth” umgesetzt werden können, müs-
sen rechtliche, organisatorische, technische und standardisierungs-
bezogene Voraussetzungen erbracht werden. Die Bereitstellung dieser
Vorleistungen bedingt eine übergreifende, möglichst schweizweite Koordi-
nation. Die inhaltliche Konkretisierung der Voraussetzungen soll vom nati-
onalen Koordinationsorgan im Rahmen der Umsetzungsplanung vorge-
nommen werden. Dabei soll auch abgeklärt werden, ob die jeweilige Vor-
aussetzung für die Strategie „eHealth” sinnvollerweise zusammen mit
weiteren Bundesstellen erarbeitet werden kann. Anzustreben ist eine sol-
che Zusammenarbeit speziell bei den so genannten „Shared Services“,
die bereits im Rahmen der E-Government Strategie vorgesehen sind.
„Shared Services“ sind elektronisch erbrachte Dienstleistungen, welche
bewusst so gestaltet sind, dass unterschiedliche Organisationen sie zur
Unterstützung ihrer Prozesse nutzen können. Die Zusammenarbeit soll
diesbezüglich beim Informatikstrategieorgan Bund (ISB) gesucht werden,
das bei der E-Government Strategie federführend ist.
8.2 Voraussetzungen
In den Strategiezielen der drei Handlungsfelder sind diejenigen Voraus- Vier Voraussetzungen setzungen aufgenommen, die inhaltlich und zeitlich besonders relevant bereits als Ziele formusind: liert…
¾ das nationale Koordinationsorgan Bund-Kantone (Ziel C1);
¾ die rechtlichen Rahmenbedingungen (Ziel C3);
¾ die nationale „eHealth”-Architektur (Ziel C4);
¾ die Standards für ein elektronisches Patientendossier (Ziel
A3).
Darüber hinaus gibt es vier weitere Voraussetzungen, die zur Umset- … und vier weitere zung der Strategie wichtig sind: Voraussetzungen
¾ Voraussetzung V1: Für das Ziel „Versichertenkarte“ muss bis Ende Neue AHV-Nummer als
2007 der schweizweit einheitliche Personenidentifikator operativ zur Personenidentifikator Verfügung stehen.
Im Gesundheitswesen können viele Prozesse erst dann sicher und effi-
zient gestaltet werden, wenn Versicherte zuverlässig identifiziert sind.
Dies wird durch einen einheitlichen Personenidentifikator möglich, der
Personen im System eindeutig identifiziert. Für die Umsetzung der Stra-
tegie drängt sich die neue AHV-Versichertennummer auf, da diese ge-
setzlich bereits für die Versichertenkarte (siehe Ziel A1) festgelegt ist.
Voraussetzung ist deshalb, dass die neue AHV-Nummer bis Ende 2007
den beteiligten Akteuren operativ zur Verfügung steht. Auch die E-
Government Strategie wird zur Umsetzung ihrer Ziele diese Nummer