Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten
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verwenden. Damit handelt es sich bei dieser Voraussetzung um einen
wie oben beschriebenen „Shared Service“. Herausgeberin der AHV-
Nummer ist die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS), die gesetzgeberische
Federführung liegt beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
¾ Voraussetzung V2: Bis Ende 2011 müssen einheitliche Identifikato- Identifikatoren für Akteure
ren für „eHealth”-Netzwerkteilnehmer und Leistungen zur Verfügung und Leistungen stehen um das Ziel des schweizweiten elektronischen Datenaustau-
sches zu erfüllen.
Neben der Identifikation der versicherten Personen in der Schweiz
durch die neue AHV-Nummer sind für den sicheren und effizienten Aus-
tausch von Daten und Leistungen weitere so genannte Identifikatoren
notwendig – einerseits für die eindeutige Identifizierung von medizini-
schen Fachpersonen und Institutionen, andererseits für die einheitliche
Kodierung von medizinischen und pflegerischen Leistungen. Dank die-
sen Identifikatoren können Berufe, Organisationen und Leistungen sys-
tematisch klassifiziert und in Verzeichnissen dargestellt werden. Damit
können im Datenaustausch der Zukunft alle wesentlichen Parameter
elektronisch abgebildet werden. Alle Identifikatoren müssen spätestens
Ende 2012 für das Ziel „schweizweiter standardisierter elektronischer
Austausch von medizinischen und administrativen Daten“ zur Verfügung
stehen (siehe Ziel A6).
¾ Voraussetzung V3: Bis Ende 2011 müssen Dienste für die Identi- Dienste zur Verwaltung
täts- und Zugriffsverwaltung der „eHealth”-Netzwerkteilnehmer an- der Netzwerkteilnehmer geboten werden, um das Ziel des schweizweiten elektronischen Da-
tenaustausches zu erfüllen.
Die Identität von Personen und ihre Berechtigungen für den Datenzugriff
müssen durch spezielle Dienste verwaltet werden. Diese Dienste bein-
halten sowohl die technische Infrastruktur für die Identitäts- und Zugriffs-
verwaltung, wie auch die benötigte Prozessorganisation (z.B. Vertrags-
abwicklungsprozess, Fakturierungsprozess, Qualitätsmanagementpro-
zess). Mit Hilfe der Anbieter solcher Dienste kann eine Anwendung die
Netzwerkteilnehmer (z.B. Patientinnen/Patienten, Fachpersonen, Institu-
tionen) sicher authentisieren und die Rollen bestimmen, welche sie aus-
üben dürfen. Als Voraussetzung für die Erreichung des Ziels des
schweizweit standardisierten elektronischen Austausches von medizini-
schen und administrativen Daten (siehe Ziel A6) müssen die Dienste bis
Ende 2011 zur Verfügung stehen. In einem ersten Schritt muss dazu die
geeignete Methode zur Identitätsüberprüfung evaluiert werden, was im
Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung des Ziels „Nationale „eHealth”-
Architektur“ geschehen kann (siehe Ziel C4).
¾ Voraussetzung V4: Für das Ziel „schweizweites lebenslanges elekt- Dienste für die
ronisches Patientendossier“ müssen bis Ende 2014 Dienste für die Langzeitarchivierung elektronische Langzeitarchivierung angeboten werden.
Für die kostengünstige und gesetzteskonforme Langzeitarchivierung
von elektronischen Unterlagen des „eHealth”-Netzwerks müssen eine